Wenn es um die Bewahrung der Demokratie in Europa geht, ist Ungarn noch immer das Sorgenkind Nummer eins. Die Unabhängigkeit der ungarischen Justiz ist in Gefahr. Auch offene Formen von Antisemitismus waren beobachtet worden.
Beim WDR-Europaforum sagte Angela Merkel vergangene Woche, man müsse mit Ungarn reden und die Gesetze ändern:
Deppendorf: Herr Steinbrück hat heute Morgen hier gesagt, im Zweifel müsste man dann, wenn nichts geschieht, Ungarn ausschließen. Teilen Sie diese Meinung auch?
BK’in Merkel: Nun muss man ja nicht immer gleich die Kavallerie schicken, könnte ich sagen. Ich würde also erst einmal sagen: Im Zweifel muss man erst einmal miteinander reden und die Gesetze in Ungarn ändern. Ungarn hat uns im Zusammenhang mit der deutschen Einheit sehr geholfen. Das werden wir den Ungarn nie vergessen. Auf der anderen Seite gibt es keinen Vorwand. Wenn man Zweifel hat, ob dort vielleicht antisemitische Tendenzen oder anderes Raum greifen, dann muss man das offene Wort wählen, und das sind wir auch untereinander gewohnt. Aber ich glaube, dass wir alles tun müssen, um unsere ungarischen Freunde auf einen richtigen Weg zu bringen und nicht davon auszugehen, dass wir sie ausschließen. Dann hätten wir ja gar keinen Einfluss mehr auf sie.
Allerdings löste Merkels Äußerung, nicht sofort eine Kavallerie schicken zu müssen, keine Freude bei Orban aus. In seiner wöchentlichen Radiosendung bei Kossuth Radio nahm Orban auf Merkels Aussagen Bezug und zog eine Parallele zu Hitlers Unternehmen Margarethe 1944 Deutschland schickte damals Truppen in das verbündete Ungarn. Die Truppen fanden keinen Widerstand vor, in einzelnen Orten wurden die Panzer sogar mit Blumen begrüßt.
Orban sagte nun:
Die Deutschen haben schon einmal eine Kavallerie in Form von Panzern geschickt. Wir würden bitten, dass sie diese nicht noch einmal schicken. Es war damals schon keine gute Idee und es hat auch nicht funktioniert.
Die EU-Kommission diskutiert seit Monaten, wie sie Orbans Regierung zum Umdenken bringen kann. Die Anwendung der Ausschussklausel, Artikel 7 des EU-Vertrags, wird bisher von der Mehrheit ausgeschlossen: Diese Klausel besagt
(...) dass bestimmte Rechte eines Mitgliedstaats (u. a. sein Stimmrecht im Rat) ausgesetzt werden können, falls dieser die Grundsätze, auf denen die Union beruht (Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit), schwerwiegend und anhaltend verletzt. Die Verpflichtungen des betroffenen Mitgliedstaats sind für diesen jedoch weiterhin verbindlich.
Bundesaußenminister Guido Westerwelle wies den Vergleich Orbans als Entgleisung zurück.