In der EU sollen Sparer ab 2016 enteignet werden, wenn ihre Bank in Schwierigkeiten gerät. Anleger mit Guthaben bis 100.000 Euro sollen hingegen geschützt werden. Dies schlägt der Wirtschafts-Ausschuss des EU-Parlaments vor.
Mit dieser Regelung soll angeblich sichergestellt werden, dass der Steuerzahler nicht einspringen muss, wenn eine systemrelevante Bank pleite ist. Doch der Steuerzahler ist mitnichten aus dem Spiel. Der Beschluss des Ausschusses sagt: „Im Falle einer systemischen Krise könnten die Mitgliedsstaaten außergewöhnliche öffentliche Unterstützung bereitstellen.“ Solche Maßnahmen sollten jedoch nur als letztes Mittel angewendet werden.
Der Beschluss des Wirtschafts-Ausschusses vom Montag ergänzt die bestehenden Vorschläge der EU-Kommission zur Rettung und Umstrukturierung von Banken. „Der Bail-in von Gläubigern sollte in einer klaren Reihenfolge passieren, wobei die Guthaben über 100.000 Euro die letzten sind. Guthaben unter 100.000 Euro würden voll abgesichert sein“, zitiert EUobserver den Grünen-Sprecher Philippe Lamberts.
Die Absicherung von Guthaben bis 100.000 Euro soll nach dem Willen der EU-Kommission erst im Jahr 2018 in Kraft treten. Die EZB ist für einen sofortigen Start. Der Parlament-Ausschuss hat nun als Kompromiss den Januar 2016 vorgeschlagen. Er hat zudem einen Vorschlag der EU-Kommission gestrichen, nach dem alle Guthaben verwendet werden sollen, um marode Banken zu retten (hier).
Die Abgeordneten beschlossen die Absicherung der Kleinsparer vor dem Hintergrund der Ereignisse in Zypern. Der ursprüngliche Plan, auch Guthaben unter 100.000 Euro zu rasieren, hatte weltweite Empörung ausgelöst. Das zypriotische Parlament lehnt den Plan daraufhin ab. Zypern erhielt schließlich von EU und IWF ein Rettungspaket in Höhe von 10 Milliarden Euro. Doch Guthaben über 100.000 Euro mussten insgesamt 6 Milliarden Euro zur Banken-Rettung beitragen und wurden massiv rasiert (mehr hier).