Deutschland

Hochwasser: So bekommt man Finanzhilfe vom Amt

Viele vom Hochwasser Betroffene stehen vor dem Nichts. In einem aktuellen Papier stellt Fachreferent Harald Thomé dar, wie Hochwasser-Opfer Nothilfe nach dem Sozialgesetzbuch erhalten können.
11.06.2013 13:12
Lesezeit: 1 min

Harald Thomé, Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht, hat ein Papier mit den wichtigsten Eckpunkten zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten geschrieben. Es soll die wichtigsten Sozialleistungs-Ansprüche aufzuzeigen und somit die Not zumindest teilweise zu lindern, schreibt Thomé. Denn private Spenden werden bei Weitem nicht ausreichen, um die Schäden zu beheben und den Opfern eine Lebensgrundlage zu beschaffen.

Seine Veröffentlichung richtet sich sowohl an Empfänger von Arbeitslosengeld als auch an Arbeitnehmer, Niedriglöhner, Rentner oder sonstigen Personen, die Hochwasserschäden erlitten haben und wirtschaftlich nicht bestens gestellt sind.

Das Nothilfe-Papier sei auch als Leitfaden für Beratungsstellen gedacht, die sich für die Durchsetzung der Ansprüche der Geschädigten einsetzen, schreibt Thomé. Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit halte es noch immer nicht für nötig, Dienstanweisungen zum sozialrechtlichen Umgang mit Hochwasser-Geschädigten zu erlassen. Doch bei Beratungsstellen stünden die Telefone mit entsprechenden Fragen nicht still, so Thomé.

Die IHK Niederbayern beziffert den Schaden durch das Hochwasser allein in ihrer Region auf mehrere hundert Millionen Euro. Tausende Betriebe stehen hier vor dem Aus (mehr hier).

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Das Hochwasser-Nothilfepapier gibt es hier:

www.harald-thome.de/media/files/Nothilfe-f-r-Hochwasseropfer-nach-dem-Sozialrecht---10.6.2013.pdf

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