Politik

Kroatien brüskiert EU und stellt Kriegsverbrecher nicht vor Gericht

Vor dem EU-Beitritt hatte Kroatien erklärt, einen kommunistischen Agenten an Deutschland auszuliefern. Nun macht Zagreb keine Anstalten, die Zusage einzuhalten. Brüssel ist empört und droht dem Neu-Mitglied mit Sanktionen.
28.08.2013 02:15
Lesezeit: 1 min

Am 1. Juli wurde Kroatien das 28. Mitgliedsland der EU. Nur drei Tage vor dem Beitritt verabschiedete das kroatische Parlament entscheidende Gesetzesänderungen: Danach werden Verbrechen, die vor 2002 begangen wurden, von der Umsetzung des Europäischen Haftbefehls (EuHB) ausgenommen.

Der Konflikt mit der EU eskalierte, nachdem die deutsche Regierung einen EuHB für Josip Perkovic ausstellte, berichtet EUobserver. Perkovic war in der kommunistischen jugoslawischen Ära Chef der kroatischen Geheimpolizei. Seine Auslieferung steht im Zusammenhang mit der Ermordung eines kroatischen Überläufers in Deutschland.

Auch Verbrechen während des jugoslawischen Bürgerkriegs Anfang der 90er Jahre haben die kroatischen Abgeordneten von der EuHB-Strafverfolgung ausgenommen. Der EuHB verlangt von den Mitgliedsstaaten, Verdächtige festzunehmen und auszuliefern, wenn andere EU-Staaten dies fordern.

In einem Brief an den kroatischen Justizminister Orsat Milijenic vom 29. Juli stellte EU-Kommissarin für Justiz Viviane Reding die Position der Kommission dar: Die Gesetzesänderungen stünden in klarem Widerspruch zum EU-Recht.

Am 26. August – fast einen Monat später – hat die EU-Kommission noch immer keine Antwort auf Redings Brief erhalten. Kroatiens Verhalten sei ein „Vertrauensbruch“ bei einem Thema, das „den Kern der rechtlichen Kooperation betrifft“, sagte Kommission-Sprecherin Mina Andreeva.

Kroatien müsse den EuHB vollständig umsetzen, so Andreeva. Die Kroaten hätten das Thema während der Beitragsverhandlungen nicht angesprochen. In der kommenden Woche werde Justiz-Kommissarin Reding weitere Schritte der EU ankündigen, darunter mögliche Maßnahmen gegen Kroatien.

Auch Reding selbst hatte bereits mögliche Strafmaßnahmen gegen Kroatien unter Artikel 39 des kroatischen Beitrittsvertrags angedeutet, die bei „ernsthaften Mängeln“ bei der Umsetzung von EU-Recht greifen. Möglich sind die Aussetzung von EU-Mitteln wie dem Kohäsionsfonds oder Gelder zum Umbau des Justizsystems.

Nach dem Vertrag von Lissabon aus dem Jahr 2002 gelten für den EuHB zunächst nicht dieselben Regeln wie für normales EU-Recht. Erst ab 2015 wird die Kommission die Macht haben, formell wegen Vertragsverletzung gegen Kroatien vorzugehen.

Anfang Juni stimmte Deutschland als letztes Mitgliedsland und trotz großer Bedenken der Aufnahme Kroatiens in die EU zu. Vor allem wegen dem hohen Grad an Korruption standen viele dem EU-Beitritt des Landes skeptisch gegenüber (hier).

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