Politik

Frankreich verweigert Reform des maroden Renten-Systems

Lesezeit: 1 min
28.08.2013 12:03
Aus Angst vor sozialen Unruhen hat sich die französische Regierung entschieden, das wackelige Rentensystem nicht wirklich zu reformieren. Statt das Renteneintrittsalter von 62 Jahren wie erwartet zu erhöhen, wurden die Rentenbeiträge leicht angehoben. Damit kann jedoch das Finanzloch des Rentensystems in Höhe von bald über 20 Milliarden Euro 2020 nicht geschlossen werden.

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Seit längerer Zeit drängt die EU-kommission Hollande und seine Regierung zu einer umfangreichen Reform des Rentensystems. Doch Frankreichs Regierung kann sich nicht dazu durchringen, dass marode System tatsächlich zu reformieren. Vielmehr werden kleine Details geändert, ohne dass dadurch aber das drohende Defizit beseitigt werden kann.

Ein wirklich entscheidender Schritt wäre der EU-Kommission zufolge eine Erhöhung des Renteneintrittsalters. Mit 62 Jahren liegt Frankreich weit unter dem durchschnittlichen Renteneintrittsalter in der EU. Doch die Regierung um Hollande fürchtet, dass eine solche Anhebung zu sozialen Unruhen führen könnte. Die Regierung steht seit Monaten in der Kritik und in den sozialen Brennpunkten ist die Wut der Menschen schon aufgeflammt (hier).

Das Finanzloch des französischen Rentensystems wird bis 2020 auf etwa 20,7 Milliarden Euro steigen. Um dem wenigstens ein bisschen entgegen zu wirken, hat die Regierung nun angekündigt, die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anzuheben. Bis 2017 sollen diese um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden, so die FT.

Ein weiterer Schritt ist die Verlängerung der Einzahlungsdauer ins Rentensystem. Von 2020 bis 2035 wird die Einzahlungsdauer dann schrittweise von 41,5 Jahre auf 43 Jahre angehoben. Damit vermeidet die Regierung zwar offiziell eine Anhebung des Renteneintrittsalters. Aber de facto, werden viele Französen länger als bis zum 62. Lebensjahr arbeiten müssen, um lange genug eingezahlt zu haben.

Im kommenden Jahr sollen dann noch weitere Maßnahmen folgen. Man wolle sicherstellen, dass beispielsweise die Erhöhung der Rentenbeiträge nicht zu einer Netto-Zunahme der  Lohnkosten der Arbeitgeber führt. Auch eine so genannte Not-Rente  ist ab 2015 geplant und eine mögliche Angleichung der Renten von Männern und Frauen, so die Regierung.

 


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