Politik

EU-Gericht: Subventionen für Atomkraftwerke sind zulässig

Das Gericht der Europäischen Union hat eine gegen die Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point abgewiesen. Das Urteil könnte für einen neuen Boom bei der Kernenergie sorgen - auch, weil die Ökostrom-Umlage erneut stiegen dürfte.
30.09.2016 02:05
Lesezeit: 1 min

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Der Ökostromanbieter Greenpeace Energy teilte am Donnerstag in Hamburg mit, das Gericht in Luxemburg habe die Klage gegen die Subventionen für das neue britische Atomkraftwerk Hinkley Point als nicht zulässig bezeichnet. Das Unternehmen prüft nun Rechtsmittel dagegen. Unterdessen wurde der Vertrag für den Bau der neuen Reaktoren unterzeichnet.

Die geplanten britischen Subventionen für den Neubau der beiden Druckwasserreaktoren von Hinkley Point C summieren sich laut einer von Greenpeace angeführten Studie auf umgerechnet rund 108 Milliarden Euro. Die EU-Kommission hatte die Beihilfen 2014 genehmigt. Dagegen klagten zehn überwiegend deutsche Stromanbieter, darunter die Stadtwerke von Mainz, Schwäbisch-Hall und Tübingen. Sie fürchten durch die Atomsubventionen Einbußen und Wettbewerbsnachteile.

Greenpeace Energy betonte, der Rechtsstreit habe "grundsätzliche Bedeutung". Hinkley Point C könne "als Blaupause für ein Dutzend weiterer Akw-Projekte in Großbritannien und anderen europäischen Ländern dienen".

Der Vertrag für die Erweiterung des Kernkraftwerks durch ein französisch-chinesisches Konsortium wurde am Donnerstagnachmittag in London unterzeichnet. Es ist der erste Reaktor-Neubau in Großbritannien seit rund zwei Jahrzehnten. Die britische Regierung gab erst nach einigem Zögern und der Festlegung neuer Auflagen grünes Licht.

Gebaut werden sollen die beidem Reaktoren vom französischen Stromkonzern EDF mit Beteiligung des chinesischen Staatsunternehmens CGN. Die Kosten für das Projekt werden mit 18 Milliarden Pfund angegeben, umgerechnet mehr als 21 Milliarden Euro. Die Anlage soll 2025 ans Netz gehen und künftig sieben Prozent des britischen Strombedarfs abdecken.

Die Ökostrom-Umlage wird einem Medienbericht zufolge zum Jahreswechsel deutlich steigen. Die sogenannte EEG-Umlage werde zum 1. Januar 2017 auf mindestens 7,1 Cent je Kilowattstunde von derzeit 6,35 Cent erhöht, berichtet "Bild" am Freitag unter Berufung auf Regierungskreise und das Umfeld der Bundesnetzagentur. Sogar ein Plus bis auf 7,3 Cent werde nicht ausgeschlossen. Das wäre ein Anstieg von fast 15 Prozent. Grund sei der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Mehrbelastung für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt betrage demnach aufs Jahr gerechnet rund 35 Euro. In diesem Jahr war die Umlage um drei Prozent gestiegen.

Über die EEG-Umlage wird die Differenz zwischen den staatlich garantierten, höheren Abnahmepreisen von Ökostrom und dem Börsenstrom-Tarif bezahlt. Das bedeutet: Je niedriger der Börsenpreis, desto höher die Umlage und ungekehrt. Mit dieser Umlage finanzieren die Stromkunden die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien.

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