Die EU-Kommission will die größten Geldhäuser in Europa zu einer strikteren Trennung riskanter Finanzgeschäfte von den Spareinlagen ihrer Kunden zwingen. In einem letzten Anlauf zur Bankenregulierung vor den Europawahlen im Mai legte der zuständige Kommissar Michel Barnier am Mittwoch Vorschläge zum Verbot des Eigenhandels und der Abtrennung bestimmter Geschäftsbereiche vor. „Die Maßnahmen werden für größere Finanzstabilität sorgen und sicherstellen, dass nicht letzten Endes die Steuerzahler für die Fehler von Banken einstehen müssen“, sagte Barnier. Gerade im Eigenhandel hatten viele Geldhäuser in der Finanzkrise Milliardenverluste geschrieben und waren damit an den Rand des Abgrunds geraten.
Kritiker hatten dagegen schon im Vorfeld moniert, dass die Pläne der EU-Kommission weniger rigide ausfallen als ursprünglich vorgesehen und den Instituten zu viel Spielraum ließen (mehr hier).
In Deutschland gilt bereits eine nationale Trennbanken-Regel. Demnach muss die Bank den Eigenhandel ab bestimmten Schwellenwerten bis Juli 2015 in ein Tochterunternehmen ausgliedern, so dass es wirtschaftlich vom klassischen Einlagengeschäft unabhängig ist.
Der Vorschlag zur EU-Verordnung sieht dagegen vor, den Großbanken den Eigenhandel ganz zu verbieten, wenn der ausschließliche Zweck in der Gewinnmaximierung liegt. Diese Voraussetzung ist Kritikern zufolge aber so eng gefasst, so dass kaum eine Bank davon betroffen sein dürfte.
Die Regeln sollen für Banken gelten, deren Bilanzsumme über 30 Milliarden Euro liegen und die ein Handelsvolumen von mehr als 70 Milliarden Euro oder zehn Prozent ihrer gesamten Vermögenswerte aufweisen. Der Kommission zufolge sind europaweit rund 30 Geldhäuser von den Maßnahmen betroffen (mehr hier).
Nach einem Bericht des Handelsblatt dürften es in Deutschland wohl acht Institute sein. Experten gehen davon aus, dass darunter die Deutsche Bank, die Commerzbank und einige Landesbanken sind.
Wie genau die Pläne am Ende aussehen, ist jedoch noch völlig offen. Das aktuelle EU-Parlament kann vor den Wahlen im Mai nicht mehr darüber abstimmen. Zudem dürften neben den EU-Abgeordneten auch die Mitgliedsländer vor einer Zustimmung noch Änderungswünsche einbringen.