Politik

Gericht: Wenn eine Behörde fleißig ist, darf sie auch Recht brechen

Das Kartellgericht kann in Deutschland rechtswidrig entscheiden - für den Schaden kann es nicht haftbar gemacht werden. Ein Urteil zeigt, dass der Staat nach anderen Regeln spielen darf als die Bürger und die Privatwirtschaft.
26.03.2014 11:54
Lesezeit: 1 min

Die dänische Unternehmensgruppe GN Store Nord bekommt aus der deutschen Staatskasse keinen Schadenersatz in Milliardenhöhe. Der 1. Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes wies die Klage am Mittwoch in der Berufung ab.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2010 eine Entscheidung des Kartellamt für rechtswidrig erklärt: Das Kartellamt hatte 2007 zu Unrecht den geplanten Verkauf der GN Store-Hörgerätesparte an die Schweizer Sonova (früher Phonak) untersagt.

Nun springt das OLG den staatlichen Wettbewerbshütern zur Seite und kommt zu einem Urteil, das im Grunde  nichts anderes bedeutet als einen Freibrief für staatliche Willkür (oder Dummheit).

Die Entscheidung der Wettbewerbshüter sei zwar laut BGH-Urteil rechtswidrig, die Behörde habe aber nicht schuldhaft gehandelt, erklärte der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen in seiner Urteilsbegründung. Zudem sei der Behörde keine mangelnde Sorgfalt vorzuwerfen. Der Entscheidung des Amtes sei vielmehr eine umfangreiche Prüfung des Sachverhalts vorausgegangen, "der eine Vielzahl von schwierigen Fragen im tatsächlichen und rechtlichen Sinne aufgewiesen" habe. Damit gebe es keinen "Amtshaftungsanspruch", eine Voraussetzung für Schadenersatz, erklärte Kühnen.

Wenn man den Spruch zu Ende denkt, ist es im Grunde nicht wichtig, dass der Staat Recht und Gesetz richtig anwendet. Es reicht, wenn die Beamten fleißig Akten wälzen und den Anschein von Betriebsamkeit erwecken. Denn was es nützt es jemandem, der von einer Behörde in rechtwidriger Weise benachteiligt wird, wenn er am Ende mit leeren Händen dasteht und sich mit der Ausrede abspeisen lassen muss, die Beamten hätten zwar rechtswidrig entschieden, aber dennoch ihr Bestes gegeben?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, GN Store kann erneut vor den BGH ziehen und Rechtsmittel einlegen.

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