Deutschland

Gewerkschaften überflüssig? – Mindestlohn gefährdet Tarifautonomie

Der Mindestlohn bringt die Tarifautonomie der Vertragspartner in Gefahr. Den Gewerkschaften droht der Bedeutungsverlust. Eine Übergangsregelung soll neuen Tarifverträgen bis 2016 zwar Vorrang vor dem Mindestlohn geben. Doch diese Übergangsregelung führt nur dazu, dass Dumpinglöhne vertraglich festgeschrieben werden. Danach droht den Gewerkschaften die größte Niederlage seit ihrer Existenz.
16.04.2014 00:07
Lesezeit: 3 min

Mit der Einführung des Mindestlohns wollen die Gewerkschaften einen Erfolg feiern, jedoch könnte genau das Gegenteil eintreffen. Ab 2015 soll jeder Arbeitnehmer, egal aus welcher Branche, einen Mindestlohn von 8,50 erhalten. „Alle bisher vorgetragenen Ausnahme-Wünsche sind unbegründet und überflüssig“, sagte der Ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

Jeder Wirtschaftszweig, in dem häufig Niedriglöhne gezahlt werden, kann zudem noch einen Tarifvertrag abschließen. Für solche Branchen gilt dann eine Übergangszeit, in der Tarifverträge bis 2016 Vorrang vor dem Mindestlohn haben. Deshalb könnte es bald sogar bundesweite Tarifverträge für Taxifahrer oder in der Landwirtschaft geben, argumentieren die Befürworter des Gesetzentwurfs.

Allerdings wird der angestrebte Mindestlohn durch Tarifverträge, die in der Übergangszeit geschlossen werden, zunächst einmal unterlaufen. Die Arbeitnehmer in den genannten Branchen erhalten dann nämlich tariflich weniger als 8,50 Euro. Das Argument des Verdi-Chefs, der „allgemeine gesetzliche Mindestlohn sichere ein Mindest-Verdienstniveau und muss deshalb flächendeckend gelten“, greift in dieser Übergangszeit nicht.

Genau darin liegt das Dilemma, wenn der Staat versucht, Lohnuntergrenzen zu bestimmen: Der Staat kann nicht besser als der Markt wissen, welcher Lohn zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt führt. Setzt er den Mindestlohn zu niedrig an, ist er überflüssig. „Setzt er ihn zu hoch an, werden Betriebe all die Menschen nicht mehr beschäftigen können, deren Wertschöpfung pro Stunde geringer ist als ihr Stundenlohn. Genau jenen Geringqualifizierten, denen die Große Koalition helfen will, schadet sie“, schreibt die Rheinische Post in einer Wirtschaftskolumne.

Natürlich gibt es auch Betriebe, die nur drei Euro pro Stunde zahlen und darauf setzen, dass die Mitarbeiter ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken. Wenn die Arbeitnehmer aber tatsächlich nur wenig erwirtschaften, ist es immer noch besser, sie arbeiten subventioniert, als gar nicht. Wenn die Betriebe jedoch Lohndumping betreiben, müssen sich die Arbeitnehmer eine bessere Stelle suchen. Im Idealfall werden sie von Konkurrenz-Betrieben abgeworben. In keinem der beiden Szenarien muss der Staat eingreifen.

„Auch ohne Mindestlohn sind Arbeitnehmer in Deutschland weder einer Ausbeutung noch einer unangemessenen Behandlung bei der Lohnfindung schutzlos ausgeliefert“, schreibt Thomas Lobinger, deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Für diesen Schutz sorge das Verbot des Lohnwuchers im Bürgerlichen Gesetzbuch. Um angemessene Löhne zu erreichen, gibt es die Gewährleistung der Tarifautonomie und des Arbeitskampfs.

Gerade die Tarifautonomie als Kern dieses Systems aber würde durch Mindestlöhne empfindlich beeinträchtigt, so Lobinger in einem Bericht der SZ. Dies folge vor allem daraus, dass allgemein verbindliche Lohnuntergrenzen insbesondere in solchen Branchen jeden Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt nehmen würden, in denen die Organisationsquoten ohnehin schon äußerst gering sind. „Statt nach Mitteln für eine (Re-)Vitalisierung der Tarifautonomie zu suchen, versetzt ihr der Gesetzgeber hier mit Mindestlöhnen den Todesstoß. Gewerkschaftliches Engagement wird für Arbeitnehmer überflüssig, wenn der Staat bei der Lohnfindung das Kerngeschäft übernimmt“, so Lobinger.

Denn es ist nicht auszuschließen, dass die Bundesregierung sich nach der Einführung des Mindestlohns in Zukunft nicht auch einer Novelle oder dessen Anhebung widmen wird. Die Gewerkschaften sind dann überflüssig, das Konzept der Tarifautonomie gescheitert.

Dabei hilft es auch nichts, die Gewerkschaften vor der Einführung des Mindestlohns im Eilverfahren Tarifverträge in Niedriglohnbranchen aushandeln zu lassen. Für die Übergangszeit lägen die Löhne dieser Tarifverträge ohnehin unterhalb der Mindestlohn-Schwelle. Außerdem agieren die Tarifpartner dann „nicht mehr für ihre Mitglieder, sondern sind berufen, wie der Gesetzgeber selbst allgemein verbindliche Normen zu schaffen“, so Lobinger. Wenn dann einmal keine Einigung zustande kommt, „stünde der Arbeitskampf als Mittel nämlich nicht zur Verfügung: Wer sollte streiken, wenn die Gewerkschaften gar nicht für ihre Mitglieder handeln?“, fragt Lobinger.

Die Tarifautonomie wird durch die Einführung des Mindestlohns ganz langsam ausgehöhlt. Die weißen Flecken in der Tariflandschaft und der wachsende Niedriglohnsektor zeigen zwar, dass die Tarifautonomie ihre Aufgabe nicht mehr für alle Branchen erfüllen kann. Jedoch muss der Frage nachgegangen werden, warum das so ist. Dieses Problem wird im Gesetzentwurf zum Mindestlohn, der von Arbeitsministerin Andrea Nahles in Rekordzeit konzipiert wurde, zu wenig berücksichtigt.

Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsbedingungen selbst durch aktives und solidarisches Handeln in Gewerkschaften verbessern. Wo das nicht geschieht, ist die Organisation der Arbeitnehmer nach einer Verbesserung des Status Quo nicht stark genug. Eine faire Lohnfindung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird nach der Einführung des Mindestlohns noch erschwert.

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