Die von vielen Banken verlangten Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite sind nach einer ersten Einschätzung des Bundesgerichtshofs unzulässig. In den beiden vorliegenden Fällen seien die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wohl unwirksam, sagte der Vorsitzende Richter des 11. Zivilsenats des BGH, Ulrich Wiechers, am Dienstag in einer „vorläufigen Einschätzung“. Wann das erwartete Grundsatzurteil des BGH fällt, ist noch offen.
Viele Banken berechnen bei der Vergabe eines Konsumentenkredits zusätzlich zu den Zinsen eine Bearbeitungsgebühr zwischen ein bis drei Prozent der Kreditsumme. Tausende Kreditnehmer können nun hoffen, zu Unrecht gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern zu können. Auf die Banken und Sparkassen könnten nach Ansicht von Anwälten Rückforderungsansprüche in Höhe von mehreren Millionen Euro zukommen.
In den beiden vorliegenden Fällen fordern die Kläger ihre an die Postbank und die National-Bank gezahlten Bearbeitungsgebühren zurück. Die Klagen waren in den Vorinstanzen erfolgreich. Richter Wiechers sagte, nach vorläufiger Einschätzung des BGH seien die Revisionen der beiden Banken zurückzuweisen.