Am Dienstag urteilt das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz über die Beschwerde des Straßenbauunternehmens Volkmann und Rossbach aus Montabaur. Die Firma hat gegen den neuen Rundfunkbeitrag geklagt, weil die Zwangsgebühr unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte erhoben wird. Dies empfindet das Unternehmen als ungerecht. In der mündlichen Verhandlung Anfang Mai hatte der Anwalt des Unternehmens, Marcel Séché, beklagt, dass Unternehmen mit vielen Standorten oder einem großen Fuhrpark im Endeffekt höhere Gebühren als andere zahlen müssen: „Die Systemumstellung führt zu Beitragsungerechtigkeiten“, sagte Séché.
Das Gericht muss nun entscheiden, ob die gestaffelten Rundfunkbeiträge für Unternehmen verfassungswidrig sind.