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BMW fordert Freihandels-Abkommen TTIP

Der Automobil-Konzern BMW wirbt für das Freihandelsabkommen TTIP. Das Unternehmen erhofft sich „eine stärkere Harmonisierung der Gesetzgebung und der technischen Standards“. Zudem erwartet BMW eine Kostenreduzierung durch den Wegfall von Zöllen.
15.05.2014 11:45
Lesezeit: 1 min

BMW -Chef Norbert Reithofer sieht in einem transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP nur Vorteile für die Autobranche. Der Automobil-Konzern hofft durch die Einführung des Abkommens auf Impulse für den angespannten Automobilmarkt.

„Wir wünschen uns eine stärkere Harmonisierung der Gesetzgebung und technischen Standards“, sagte Reithofer am Donnerstag auf der Hauptversammlung in München. „Das würde die globale Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie deutlich verbessern - auf beiden Seiten des Atlantiks.“ Handelsbarrieren verursachten hohe Kosten und passten nicht ins 21. Jahrhundert. „Automobilindustrie funktioniert ausschließlich global“, sagte der BMW-Chef.

Die Automärkte USA und Europa seien bei Produktion, Einkauf und Vertrieb eng verflochten. Während aber in der EU der Importzoll für Fahrzeuge aus den USA bei zehn Prozent liege, betrage er in den USA 2,5 Prozent. Reithofer verwies auf den Branchenverband VDA, wonach allein die deutschen Autobauer jährlich etwa eine Milliarde Euro an Zöllen in beiden Richtungen bezahlten.

US-Präsident Obama versuchte den Kongress auszuhebeln, um einen schnellen Abschluss des Abkommens zu gewährleisten. Sein Vorstoß scheiterte jedoch an erheblichem Widerstand aus allen politischen Lagern. In den USA ist die Befürchtung verbreitet, dass das TTIP das endgültige Aus der amerikanischen Automobil-Industrie bedeuten würde (mehr hier).

Das geplante Abkommen zwischen der EU und den USA hat aufgrund der exzessiven Geheimhaltung viele Kritiker. Die USA verbieten die Herausgabe jeglicher Informationen zu den Verhandlungen (mehr hier). Nur augewählte Vertreter aus Wirtschaft und Politik erhalten Einblick in die Planungen.

Kritiker des Abkommens befürchten eine Aufweichung von Verbraucherschutz-Standards und eine Ausheblung der nationalen Gerichtsbarkeit durch sogenannte Investitionsschutz-Klauseln. So könnten die Konzerne nationale Regierungen vor geheimen Schiedsgerichten auf Schadensersatz verklagen. EU-Handelskommisar Karel de Gucht verteidigte diese Sonderrechte der Konzerne (hier).

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