Politik

Google-Löschung: Massive Zensur-Welle im Internet

Google meldet mehr als 70.000 Anfragen zur Löschung von Suchergebnissen. Vor allem Personen des öffentlichen Lebens nutzen das „Recht auf Vergessen“, um unliebsame Inhalte zu verstecken. Die Mehrzahl der Löschanfragen richtet sich dabei gegen kritische Medien-Berichte.
09.07.2014 02:31
Lesezeit: 2 min

Der Suchmaschinen-Gigant Google hat bislang mehr als 70.000 Anträge zur Löschung von Suchergebnissen erhalten. Das Unternehmen vermeldete, es musste eine „Heerschar von Juristen“ anstellen, die sich ausschließlich mit diesen Fällen beschäftigen. Die Mehrzahl der Löschanfragen richtete sich gegen journalistische Inhalte. Personen des öffentlichen Lebens nutzen das „Recht auf Vergessen“, um die eigene Biografie zu schönen.

Nach dem EuGH-Urteil können EU-Bürger die Löschung von Sucheinträgen bei Google beantragen. Das Urteil trat eine regelrechte Welle an Löschanträgen los. Wie Heise berichtet, erhielt Google bisher rund 70.000 Anträge zur Löschung, darunter auch etwa 12.000 Anträge aus Deutschland. Insgesamt geht es um die Entfernung von mehr als 267.000 Links aus den Suchergebnissen des Konzerns.

Gelöscht werden darf laut dem EuGH-Urteil, was „unpassend, irrelevant oder nicht länger relevant“ ist (mehr hier). Die zu löschenden Daten dürfen dabei nicht für „historische, statistische oder wissenschaftliche Zwecke notwendig“ sein. Doch die Auslegung dieser Bedingungen ist ebenso zweifelhaft, wie die Frage, ob der Konzern rechtlich zur Löschung gezwungen werden kann (hier).

Beim Löschen von Suchergebnissen scheinen Politiker derzeit besonders aktiv zu sein. Sie versuchen so die „schwarzen Flecken“ aus ihrer Biografie zu tilgen. Es handelt sich dabei wohl vorwiegend um redaktionelle Inhalte. So sollen rund 50.000 Anfragen zum Löschen von Zeitungsartikeln bei Google eingegangen sein, berichtet die BBC. So würden die Politiker das „Recht auf Vergessen“ in ein „Recht auf Verstecken von Verfehlungen“ umdeuten, so ein mit der Materie betrauter Insider (hier).

Ein besonders skurriles Beispiel liefert der BBC-Journalist Robert Peston. Ein BBC-Artikel von Peston beschäftigte sich mit der Investmentbank Merrill Lynch. Als einzige Person wird in dem Artikel der ehemalige Chef der Bank, Stan O’Neal, genannt. Peston schlussfolgerte zunächst, dass O’Neal sein „Recht auf Vergessen“ in Anspruch genommen habe, um einen Link zu einem mehr als sieben Jahre alten Artikel löschen zu lassen. Immerhin habe er ein Motiv zum Verwischen seiner Spuren gehabt: O’Neal wurde von der Bank wegen enormer Verluste entlassen. Wenig später geriet Merill Lynch nahe an den finanziellen Ruin und wurde von der Bank of America übernommen.

Später stellte sich heraus, dass es wohl einer der Kommentatoren war, der die Löschung des Links aus den Suchanfragen beantragt hat. Es handelt sich um Peter Dragomer, einen ehemaligen Mitarbeiter der Investmentbank, der den Artikel mit seinem Klarnamen kommentiert hat. Der Artikel als solcher ist wohl noch auffindbar, doch eine Suche nach dem Namen des Kommentators führt nun nicht länger dort hin.

Auch der Guardian wurde kürzlich von Google darüber informiert, dass sechs seiner Artikel nicht länger über Google auffindbar sind. Die Korrektheit der Inhalte wurde nicht beanstandet und doch ist es für die Mehrheit der 368 Millionen EU-Bürger nun deutlich schwerer sie zu finden. Der Guardian hat keine Möglichkeit herauszufinden, wer die Löschung beantragt hat und er hat auch keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

„Wenn Sie nach jemandem innerhalb der EU suchen, finden Sie nicht länger das, was die Suchgiganten für die wichtigsten und relevantesten Informationen zu einer Person halten. Sie finden nur die wichtigsten Informationen, die diese Person nicht verstecken will“, beschreibt der Guardian den Fall.

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