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Weiter wie bisher: Der Steuerzahler bleibt der unaufgeklärte Banken-Retter

Der hohe Schaden für den Steuerzahler aus der indirekten Verstaatlichung der irischen Depfa entstand vor allem durch den politischen Widerstand gegen Abwicklung und Gläubigerbeteiligung in Deutschland. Durch das starre Festhalten an der einmal beschlossenen Bankenrettungsstrategie wurden bei einer Privatbank die Rettungskosten für den Steuerzahler maximiert.
13.08.2014 00:49
Lesezeit: 3 min

Der Fall der Depfa Bank plc zeigt beispielhaft die Fehlentwicklungen auf, die zur Finanzkrise geführt und ihren deutschen Teil besonders kostspielig gemacht haben. Ausschlaggebend waren durch günstige Finanzierungsbedingungen am Pfandbriefmarkt bei hohen

Emissionsvolumen getriebene Geschäftsmodelle. Diese hatten zur Abwendung vom klassischen Kreditgeschäft und Zuwendung zum Verpacken von Bonds geführt. Fehlregulierungen im Staatskreditmarkt und bei Fristentransformationsrisiken sowie Fehlverhalten von Managern und Aufsehern begünstigten die risikoreiche Gewinnerzielung aus einer Kombination von Bondversicherungsgeschäft und hoher Zinsrisikonahme.

Der hohe Schaden für den Steuerzahler aus der indirekten Verstaatlichung der irischen Depfa im Rahmen der HRE-Übernahme wurde maßgeblich durch den politischen Widerstand gegen Abwicklung und Gläubigerbeteiligung in Deutschland zwischen 2009 bis 2012 erzeugt. Dieser hat seinen Ursprung in den Interessenkonflikten der deutschen Politik als gleichzeitiger Bankenaufseher und Bankeneigentümer (Landesbanken). Er führte 2009 zu einem deutschen Bad-Bank-Gesetz, das die Handlungsmöglichkeiten des Bundes übermäßig zugunsten von hohen Gläubigersubventionen einschränkte. Mit dieser Selbstbeschränkung versehen, folgte der Bund selbst bei einer formal irischen, aber dem deutschen Haftungskreis zugeordneten, Bank dem weit radikaleren Vorgehens des irischen Staates ab 2010 bei „seinen“ Banken nicht.

Irritierend ist auch die großzügige Auslegung des deutschen Bad-Bank-Gesetzes FMStFG bei den Übertragungen der Aktiva im Oktober 2010, deren üppige Kompensation die EU-Kommission 2011 scharf als nicht genehmigungsfähige Beihilfe kritisiert hat. Hatte nicht der deutsche Gesetzgeber im selben Gesetz bei den Landesbanken Höchst-Transferpreise von 90c/Euro vorgeschrieben, gefolgt von bis zu 20-jährigem Abstottern der darüberhinausgehenden Verluste in toto durch die Eigentümer Sparkassen? Bei Depfa wurde hingegen das Buch weit überzahlt und trotz Schuldenschnitts für Griechenland wurde der Verlustausgleich nach 2 Jahren beendet.

Fragwürdig ist angesichts der bevorstehenden und der bereits zuvor erwogenen Abwicklung auch die damalige Einstufung des Geschäftsmodells der Depfa als tragfähig. Denn nur unter dieser Bedingung waren die impliziten Subventionen der Gläubiger bei Gründung der Bad Bank auch statthaft. Die Vorgänge zeigen insgesamt die erheblichen fiskalischen Risiken des Aktivtauschs nach dem in Deutschland favorisierten Bad-Bank-Modell des Aktivtauschs gegenüber Alternativen des Schuldenmanagements wie dem Schulden-Eigenkapital-Tausch auf. Beim FMStFG besteht deshalb dringender Reformbedarf.

Der kleinere Gewinn, der durch die Entscheidung einer verspäteten Abwicklung in Eigenregie entstehen könnte, ändert an der negativen Gesamtbilanz. Die Schäden durch die Verschleppung der Abwicklung und Bad-Bank-Transfers liegen mindestens im Bereich der entgangenen Kapitalschnitte beim Nachrangkapital von etwa 1,8 Milliarden Euro. Hinzuzuzählen wären noch die Kosten der Aufrechterhaltung eines teuren Servicingbetriebes (IT, Personal), zum Teil hohe historische Finanzierungskostendifferenzen der Bank gegenüber dem Bund sowie die Kosten des fehlgeschlagenen Privatisierungsprozesses. Zu letzteren gehören auch die Auswirkungen auf den beim Verkauf der PBB zu erwartenden Erlös; eine frühzeitige Abwicklung der Depfa 2011 oder 2012 hätte den Verkaufvorgang PBB insgesamt weit geringer tangiert.

Abschließende Anmerkung: An einer systematischen Aufarbeitung des Depfa-Debakels hat die Bundesregierung bis zum heutigen Tag kein Interesse gezeigt. Eine solche Aufarbeitung wäre jedoch dem Steuerzahler geschuldet - zur Aufklärung, aber vor allem zur Verhinderung des Wiederholungsfalls.

Schließlich ist mit der Entscheidung der Abwicklung der Depfa sowie der Disintegration der ähnlich aufgestellten französischen Dexia die Frage nach der Zukunft des europäischen Staatsfinanzierungsmarktes unterhalb der Ebene der Zentralstaaten auch 2014, vier Jahre nach Ausbruch der europäischen Staatsfinanzierungskrise, offener denn je.

Dieser Text ist der letzte Teil einer fünfteiligen Serie. Lesen Sie in den weiteren Teilen:

Teil 1: Der Auslöser der Finanzkrise: Die Rettung der Depfa-Bank

Der Fall der Depfa Bank ist der Schlüssel für das größte deutsche Bank-Desaster aller Zeiten. Die Bank refinanzierte langfristige Kredite mit kurzfristigen Anleihen. Mit dem Austrocknen der Kreditmärkte mit Beginn der Finanzkrise scheiterte dieses System zwangsläufig. Die Hypo Real Estate, der die Depfa gehörte, stand über Nacht vor dem Abgrund. Diese Entwicklung machte die Finanzkrise und vor allem ihren deutschen Teil besonders kostspielig.

Teil 2: Das Irland-Abenteuer der Depfa Bank

Depfa wird nach Irland ausgelagert und geht zu risikoreichen Finanzierungen über. Mit den geringsten Margen erzielt die Bank im Staatskreditgeschäft die höchste Eigenkapitalrendite. 2007 schließt sich Depfa mit dem Hypo Real Estate zusammen. Warum die deutsche Aufsicht den Kauf durch die HRE-Gruppe zustimmte und selbst nach Ausbruch der Krise nicht unterband, bleibt rätselhaft.

Teil 3: Depfa: Stures Festhalten am Bad-Bank-Gesetz kostete dem Steuerzahler Milliarden

Das Depfa-Debakel kostet den deutschen Steuerzahler wohl einen hohen einstelligen Milliardenbetrag. Darunter sind zwei Milliarden Euro, die der Bund dem Steuerzahler hätte ersparen können. Irland hatte dazu 2011 über sein neues Bankenabwicklungsrecht die Möglichkeiten geschaffen. Doch man hielt stur am unzureichenden deutschen Bad-Bank-Gesetzes, das nur die Eigentümer der Banken belastet, fest.

Teil 4: Der Schlussstrich der Depfa: Verspätete Abwicklung in Eigenregie

Das Staatskreditmodell der Depfa ist faktisch tot. Im Mai 2014 entschied die Bundesregierung dennoch, das bislang höchste Angebot für die Depfa von 320 Millionen Euro abzulehnen. Sie hofft, dass eine Abwicklung in Eigenregie billiger kommt.

Hans-Joachim Dübel ist Gründer und Leiter der Finanzberatungs-Firma Finpolconsult. Zuvor war er von 1998 bis 2000 Finanz-Analyst bei der Weltbank. Er gilt als einer der angesehensten Experten in Fragen der Banken-Rettung und hat in dieser Frage zahlreiche internationale Organisationen beraten. Er hat in den vergangenen Jahren mehrere Arbeitspapiere zur Banken-Krise erstellt. Sein aktuelles Arbeitspapier „The Capital Structure of Banks and Practice of Bank Restructuring“ wurde im Juni-Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums berücksichtigt.

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