Politik

EU-Kommission bei Freihandel knallhart: „Wir ändern kein Jota“

Lesezeit: 3 min
24.09.2014 00:44
Am Freitag werden die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU offiziell beendet. Reichlich spät beginnt sich bei den deutschen Parteien der Widerstand zu regen. SPD-Chef Sigmar Gabriel verspricht Änderungen. Doch der Vertrag ist fertig verhandelt. Die EU-Kommission stellt unmissverständlich fest: Änderungen sind nicht mehr möglich. Angela Merkel dürfte versuchen, dem Bundestag das CETA als alternativlos zu verkaufen. Sie hat beste Chancen, damit durchzukommen.

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Am Freitag wird im kanadischen Ottawa das Ende der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen CETA gefeiert. Der kanadische Premier Stephan Harper und der scheidende EU-Kommissionspräsident Manuel Barroso hatten geplant, den Vertrag symbolisch zu unterzeichnen. Darauf wird verzichtet, da kurz vor Beendigung der Gespräche die Diskussion um CETA noch einmal lauter wird.

Plötzlich wird in Deutschland und Frankreich über Bestandteile des Abkommens diskutiert. Im Fokus steht dabei das Investorenschutzabkommen, also die Regelung, dass Unternehmen Staaten vor Schiedsgerichten verklagen können. Kritiker fürchten, dass den Unternehmen gegenüber den Regierungen zu viel Macht eingeräumt wird.

Wir werden kein Jota von dem Text ändern“, zitiert das WSJ einen hochrangigen Kommissionsbeamten. „Wenn sie uns abknallen wollen, dann sollen sie das tun“, so der EU-Vertreter weiter.

Caitlin Workman, die Sprecherin der kanadischen Regierung, sagte, beide Seiten haben sich auf einen kompletten Text geeinigt. „Wie Kanada hat sich auch die EU verpflichtet, die Handelsabkommen so schnell wie möglich in Kraft zu setzen“, so Workman.

Die Bundesregierung spricht sich gegen Regelungen zum Schutz von Investitionen im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada aus. Diese seien zwar wohl wesentlich weniger problematisch als gelegentlich angedeutet, ließ Wirtschaftsstaatssekretärin Brigitte Zypries am Montagnachmittag erklären. Man brauche solche Klauseln in entwickelten Rechtssystemen jedoch nicht, „und wir wollen sie auch bei CETA nicht“.

Die deutsche Vertretung in Brüssel sieht das ähnlich: „Wir sind beides hoch entwickelten Länder“, so Hardy Böckle, ein Sprecher der deutschen Vertretung der EU. „Wir brauchen es nicht.“

Ein vom Bund in Auftrag gegebenes Gutachten sagt zudem aus, dass das nationale Recht den Investoren umfassenderen Schutz zubillige als dies mit den CETA-Regelungen geschehe. Ein Investor würde daher im Streitfall eher den deutschen Rechtsweg gehen als auf das in CETA verankerte Schiedsgerichtsverfahren zurückzugreifen, so die Argumentation gegen ein Schutzabkommen.

CETA ermögliche es auch nicht, deutsche Rechtsverordnungen auszuhebeln, besagt das Gutachten des Experten für internationales Recht, Stephan Schill. Er sagte, dass eher umgekehrt deutsche Investoren in Kanada durch CETA mehr Schutz bekommen könnten.

Bei Teilen der SPD ist das Abkommen besonders umstritten, da es Befürchtungen gibt, dass damit Standards bei Umwelt, Kultur oder sozialer Sicherung ausgehebelt werden könnten. Am Wochenende hatte ein kleiner SPD-Parteitag Gabriel beauftragt, die Verhandlungen zwischen den USA und der EU weiter zu begleiten und nicht auf einen Abbruch zu dringen. Gabriel hat so seine Kritiker ausgetrickst. Denn er gewann deren Zustimmung zum umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP, indem er Änderungen am Abkommen in CETA versprach. Doch diese Änderungen kann es nicht geben: Die Bundesregierung hat das fertig verhandelte CETA mit Kanada an die Bundesländer bereits mit dem Hinweis verschickt, „umfassende Änderungsanträge“ seien „nicht mehr zielführend“.

Von einer Befassung in den nationalen Parlamenten ist bislang keine Rede. Gabriels Staatssekretärin Zypries räumte ein, dass die EU-Kommission bislang hart bleibt. Einen Alleingang Brüssels will Deutschland notfalls im Ministerrat stoppen oder den Streit vor dem Europäischen Gerichtshof klären lassen. Dies könnte den CETA-Abschluss um ein bis zwei Jahre verzögern, meinte Gutachter Franz Mayer von der Universität Bielefeld. Jedoch könne die Kommission in Abstimmung mit Kanada - und Zustimmung von Rat und EU-Parlament - das Abkommen auch vorläufig in Gang setzen, bis der Rechtsstreit endgültig geklärt sei.

Die ehemalige Bundesjustizministerin und SPD-Abgeordnete Herta Däubler-Gmelin will die Versprechungen von Gabriel genau kontrollieren. Im Interview mit den Deutschen Wirtschafts Nachrichten sagt sei über die Vorgangsweise der EU:

„Allerdings ist es ein Skandal, dass die EU-Kommission die ausverhandelten Texte offiziell immer noch nicht der Öffentlichkeit und den Abgeordneten zugeleitet hat, sondern diese auf inoffizielle Texte angewiesen sind. Schon das ist ein gravierender Verstoß gegen das Transparenzgebot, auf das auch der SPD-Beschluss ja großen Wert legt. Hinzu kommen bei CETA auch Rechtsprobleme, weil Zweifel daran bestehen, ob die EU-Kommission ihre Kompetenzen nach dem sogenannten Anwendungsvertrag (früher: Lissabonner Vertrag) nicht überschritten hat“, so Däubler-Gmelin.

Die Einführung von Änderungen würde Tumulte auslösen, die ihm Scheitern des kompletten Abkommens gipfeln könnten. Das Freihandelsabkommen mit Kanada wird als Blaupause für das Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU gesehen.

Der Druck der nationalen Regierung soll dazu geführt haben, dass die Europäische Kommission das Abkommen auf dem Gipfel in Ottawa erstmal nicht unterschreibt, heißt es im WSJ. Normalerweise praktiziert die EU es so, dass der Vertreter – in diesem Fall Manuel Barroso – seine Initialen auf jeder Seite des Vertrages hinterlässt, um so das Ende der Verhandlungen zu verdeutlichen.

Dennoch wird der Gesetzes-Text am Freitag freigegeben. Die EU-Vertreter bestätigen, dass die Verhandlungen gelaufen sind – trotz des Murrens in einigen Mitgliedsstaaten. Nach einer rechtlichen Prüfung werde der Vertrag in die EU-Sprachen übersetzt und dem Europäischen Rat sowie dem EU-Parlament zur Ratifizierung vorgelegt. Bis zu einer Veröffentlichung des Textes werde mindestens noch eine Woche vergehen.

Die Ratifizierung bedeutet, dass ein Land sich dem CETA zwar verweigern kann und die formelle Unterzeichnung nicht durchführt. Die Alternative wäre ein Vorbehalt und eine Klage beim EuGH. Dass Deutschland hier ausschert, ist völlig undenkbar: Bundeskanzlerin Angela Merkel reist in weiser Voraussicht seit Monaten durch die Lande und preist die marktgerechte Demokratie die Freihandelsabkommen an. 

Der Europäische Rat als Vertreter der nationalen Regierungen und das Europäische Parlament müssen über den Vertrag abstimmen. Sie werden erfahrungsgemäß spät alle Unterlagen erhalten. Es ist völlig offen, ob sich im EU-Parlament tatsächlich eine Mehrheit gegen das CETA findet.

Ein Gutachten des Bundes behauptet zwar, dass die Ratifizierung auch eine Art materieller Prüfung beinhalte. Dies wird von der EU-Kommission entschieden verneint. Auch dieser Streit zwischen der Kommission und den Staaten müsste, wenn er denn wirklich ausbricht, erst vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt werden.

Danach ist das CETA - auch als Vorläufer-Modell für das TTIP - vermutlich längst in Kraft. Merkel, Barroso, Gabriel und Juncker hoffen, dass die Brisanz des Themas bis dahin dem Vergessen anheimgefallen sein wird.


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