Geografische Sperren für Internetinhalte könnten in Europa künftig verboten werden. „Ich hasse Geoblocking aus tiefstem Herzen“, so Andrus Ansip, der EU-Kommissar für den digitalen Binnenmarkt. Demnach wolle die Kommission digitale Grenzen abschaffen, unter die auch die unbeliebte Gema-Sperre von Videos fällt. Er stelle sich dabei auf einen „harten Kampf“ ein.
Für den Begriff „Geoblocking“ steht in Deutschland besonders ein seit Jahren herrschender Rechtsstreit zwischen dem Videonetzwerk Youtube und der Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA. Googles Videoplattform ist nicht mit der von der Gema verlangten Höhe der Abgaben für Musikvideos einverstanden. Dadurch sehen deutsche Nutzer statt vieler Musikvideos eine Sperrtafel mit der Erklärung: „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“. Diese sollen laut Andrus Ansip zumindest für in Europa hochgeladene Videos künftig der Vergangenheit angehören. Dies betreffe auch andere länderspezifische Einschränkungen von Internetinhalten, wie beispielsweise Mediatheken von TV-Sendern oder Übertragungen von Fußballspielen.
Hierzu erklärte Andrus Ansip, für den digitalen Binnenmarkt zuständiger Vizepräsident der Kommission in einer Mitteilung: „Schaffen wir all die Zäune und Mauern ab, die uns im Internet den Weg versperren. Die Menschen müssen sich im Netz ebenso frei über Grenzen hinweg bewegen können wie in der Wirklichkeit. Innovative Unternehmen müssen unterstützt werden, damit sie EU-weit wachsen können und nicht in ihren nationalen Märkten gefangen bleiben. Dies wird von Anfang bis Ende ein schwieriges Unterfangen, aber zunächst müssen wir uns ehrgeizige Ziele setzen. Europa sollte die Vorteile des digitalen Zeitalters in vollem Umfang nutzen können: mit besseren Dienstleistungen, mehr Bürgerbeteiligung und neuen Arbeitsplätzen.“
Bei der Leitliniendiskussion wurden drei Bereiche herausgearbeitet, auf die sich die Kommission während ihrer Amtszeit konzentrieren will, darunter auch weitreichende Erleichterungen für den grenzübergreifenden Handel über Online-Shops.
Unter dem Punkt Abbau geografischer Sperren findet sich folgende Erklärung: „Zu viele EU-Bürger können Dienstleistungen, die in anderen EU-Ländern angeboten werden, nicht nutzen, oft ohne dass es dafür eine Rechtfertigung gäbe; in anderen Fällen werden sie automatisch zu Anbietern vor Ort umgeleitet, die andere Preise verlangen. Eine solche Diskriminierung darf es in einem Binnenmarkt nicht geben.“