Politik

Reform gegen die Bürger: Neue Machtfülle für den Verfassungsschutz

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, warnt vor einer Ausweitung der Kompetenzen für den Verfassungsschutz. Es drohe ein umfassender, fast voraussetzungsloser und verfassungswidriger Datenfluss - der eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt.
29.05.2015 23:41
Lesezeit: 1 min

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff (CDU), warnt vor erheblichen rechtlichen Problemen bei der Verfassungsschutzreform. Es sei nicht hinnehmbar, dass Polizei und Verfassungsschutz nach dem Entwurf nahezu beliebig personenbezogene Daten austauschen dürften, zitiert das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» aus einer Stellungnahme Voßhoffs an Innenpolitiker des Bundestags. «Damit sind die Barrieren für einen umfassenden, fast voraussetzungslosen und verfassungswidrigen Datenfluss gefallen», wird sie zitiert.

Mit der Reform will die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Verfassungsschützer in Bund und Ländern neu regeln und die Behörden zu einem besseren Informationsaustausch verpflichten. Die Neuordnung ist eine Konsequenz aus dem Ermittlungsdesaster im Fall der rechten Terrorzelle NSU, deren Mordserie über Jahre von den Sicherheitsbehörden nicht erkannt worden war. Der Bundestag hatte Ende April in erster Lesung über die Reform beraten.

Kritisch bewertet Voßhoff nach den Angaben auch, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) offenbar Zugriff auf «alle Informationen» der Landesbehörden haben solle. Das Grundgesetz beschränke jedoch die Zuständigkeit des Bundesamts klar. Diese Begrenzung wolle die Koalition nun «zu einer Erweiterung "umdrehen"». Das sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Ihre deutliche Kritik könne Voßhoff den Abgeordneten allerdings nicht persönlich vortragen. Die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf am 8. Juni vor dem Innenausschuss finde wegen eines Vetos der Union ohne die CDU-Politikerin statt, schreibt «Der Spiegel».

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