Gemischtes

Entlassung wegen sexueller Belästigung nur nach Abmahnung möglich

Das Begrapschen des Gesäßes einer Mitarbeiterin durch einen Vorgesetzten muss zeitnah abgemahnt werden, damit einer rechtswirksame Kündigung im Wiederholungsfall erfolgen kann. Das entscheid das Berliner Arbeitsgericht.
20.07.2015 14:04
Lesezeit: 1 min

Die dpa meldet:

Der Vertriebsmanager tätschelte einer Kollegin den Po, eine andere fasste er von hinten an. Doch die fristlose Entlassung wegen sexueller Belästigung ist unwirksam, wie das Berliner Arbeitsgericht entschied. Eine vorherige Abmahnung habe gefehlt, heißt es in dem erst jetzt bekanntgewordenen Urteil vom 8. April (Aktenzeichen 10 Ca 18240/14). Verwiesen wird auch auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

In der Urteilsbegründung hieß es, zu den Vorfällen sei es schon ein halbes Jahr vor der Kündigung gekommen. Diese hätten die betroffenen Arbeitnehmerinnen aber augenscheinlich als nicht so schwerwiegend empfunden, um es der Unternehmungsleitung zeitnah mitzuteilen. Die Richter hätten das Argument der Zeitarbeitsfirma nicht nachvollziehen können, dass die Kolleginnen verängstigt gewesen seien, hieß es. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Panorama
Panorama Inflationsrate sinkt auf 2,1 Prozent – Lebensmittelpreise steigen aber weiter
30.04.2025

Die Inflation in Deutschland geht leicht zurück – doch die Entlastung kommt nicht überall an. Während Energie günstiger wird, ziehen...

DWN
Technologie
Technologie Im Moment gewinnen wir gegen die künstliche Intelligenz – noch
30.04.2025

Im Wettrennen zwischen Mensch und Maschine scheint die Entscheidung längst gefallen: Algorithmen rechnen schneller, analysieren...

DWN
Politik
Politik 100 Tage Präsident: Trump gibt sich Bestnoten
30.04.2025

Donald Trump hat seine ersten einhundert Tage der neuen Amtszeit zum Triumphzug erklärt – mit scharfen Angriffen auf Joe Biden, Justiz,...

DWN
Immobilien
Immobilien BGH-Urteil zur Nichtabnahmeentschädigung: Rückforderung jetzt möglich!
30.04.2025

Der BGH hat entschieden: Wer nach geplatztem Immobilienkauf eine Nichtabnahmeentschädigung gezahlt hat, kann Geld zurückfordern – oft...

DWN
Politik
Politik Neue Biomüll-Verordnung ab Mai: Bis zu 2.500 Euro Strafe bei falscher Mülltrennung
30.04.2025

Ökologische Pflicht zur Mülltrennung: Ab dem 1. Mai 2025 tritt die neue Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Deutschland in Kraft. Dann...

DWN
Politik
Politik Klingbeil soll Vizekanzler und Finanzminister werden
30.04.2025

Lars Klingbeil tritt als Vizekanzler und Finanzminister in die neue Bundesregierung ein – ein Schritt, der seine politische Macht weiter...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie unter Druck: Kräftiger Gewinneinbruch enttäuscht Anleger – jetzt VW-Aktie verkaufen?
30.04.2025

Die VW-Aktie ist im frühen Mittwochshandel kräftig unter die Räder geraten. Die Anleger strafen die Volkswagen-Aktie ab, weil der...

DWN
Politik
Politik EVP-Parteitag: Weber bestätigt – doch Aufbruch bleibt aus
30.04.2025

Manfred Weber wird erneut zum EVP-Chef gewählt – ohne Gegenkandidaten, aber auch ohne Schwung. Der Parteitag in Valencia gerät zur...