Politik

Bundeswehr steigt in den globalen Cyber-Krieg ein

Lesezeit: 3 min
22.07.2015 23:42
Die Bundeswehr wird künftig auch „offensive Fähigkeiten“ bei der Cyberkriegsführung entfalten. Das Internet wird in einer neuen Strategie zur potentiellen Kriegs-Zone erklärt. Der Einsatz gegen mögliche Gegner kann auch im Angriff bestehen.
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Die Bundeswehr steht vor einer Neuausrichtung ihrer Strategie in der digitalen Kriegsführung. Sie soll künftig neben der Verteidigung von Cyberangriffen auch selbst Attacken auf fremde Staaten ausführen. Das geht aus einem Strategiepapier des Verteidigungsministeriums hervor. Die Leitlinie gilt als Vorbereitung auf das neue Weißbuch der Bundeswehr, das 2016 erscheinen soll. Darin wird die sicherheitspolitische Ausrichtung Deutschlands für die nächsten zehn Jahre definiert und der digitale Konflikt soll dabei eine entscheidene Rolle spielen.

In dem bisher unter Verschluss gehaltenen Strategiepapier mit dem Titel „Strategische Leitlinie Cyber-Verteidigung“ wird die Rolle Deutschlands im globalen Cyberkrieg erörtert. Darin heißt es, dass das Internet und andere Kommunikationsplattformen künfitg neben den klassischen Kriegsschauplätzen Land, Luft, See und Weltraum als neuer „Operationsraum“ der Bundeswehr definiert werden müssten. Der Strategiewechsel wird nur wenige Wochen nach der Bilderberg-Konferenz bekannt, an der Verteidigungsministerin von der Leyen und ihre Staatssekretärin Katrin Suder teilnahmen. Einer der Schwerpunkte der diesjährigen Konferenz war das Thema „Cybersicherheit“.

„Das Spektrum der Bedrohungen reicht von Cyberspionage über Sabotage bis zum offenen Cyber-Konflikt“, sagte von der Leyen der Welt. Je entwickelter und technisierter ein Land sei, desto größer werde die Bedrohung. Auch Deutschland sieht sich zunehmend mit Cyberattacken konfrontiert. So gab der Bundesnachrichtendienst (BND) bekannt, dass der Rüstungskonzern EADS Opfer einer Cyberattacke aus den USA wurde. Hinter dem Angriff vermuteten Medien den US-Geheimdienst NSA. Zudem wurde vor wenigen Wochen bei einem Hackerangriff auf den Bundestag das gesamte Netzwerk mit einem Schadprogramm infiziert. Einige Politiker vermuteten dahinter den russischen Geheimdienst, was IT-Experten jedoch als unbegründet zurückwiesen.

Wie Spiegel Online berichtet soll die Bundeswehr künftig im Rahmen des Heimatschutzes für „die Verteidigung gegen Cyberangriffe, die einen bewaffneten Angriff auf Deutschland darstellen“, zuständig sein. Im Falle von Attacken auf kritische Infrastruktur wie Kommunikations- oder Verkehrsnetze, soll der Einsatz der Streitkräfte erlaubt sein. Bisher waren solche Einsätze nur bei einem massiven Cyberangriff vorgesehen, denn eigentlich ist der BND mit seiner 2013 gegründeten Unterabteilung für „Cyber Intelligence“ für die Cyberabwehr zuständig. Deshalb will von der Leyen, dass dieses Problem mit den anderen Ressorts „prioritär“ gelöst wird.

Doch die Pläne der Verteidigungsministerin gehen noch weiter. Die Bundeswehr soll künftig auch „zu offensiven Cyberangriffen im In- und Ausland in der Lage sein“. Konkret solle es den Streitkräften bei Missionen im Ausland oder im Kriegsfall möglich sein, den gegnerischen Zugang zu Mobilfunk und Internet „einzuschränken, gegebenenfalls sogar auszuschalten“. Eine Lagebilds über „Verwundbarkeiten“ der gegnerischen Systeme solle es ermöglichen, „gegnerische und fremde Computer“ auszunutzen und anzugreifen.

Um diese neue Rolle ausfüllen zu können, sollen die IT-Ressourcen aufgestockt und zentralisiert werden. Die „Bündelung und Fokussierung unserer Aktivitäten“ sei nötig, um die Cyber-Abwehr der Truppe sicherzustellen, sagte Staatssekretärin Suder gegenüber Spiegel Online. Die ehemalige McKinsey-Beraterin ist im Verteidigungsministerium verantwortlich für Rüstungsfragen. Sie beauftragte die Unternehmensberatung Accenture damit, eine Diagnose bezüglich der Fähigkeiten und Ressourcen der Bundeswehr zu erstellen.

Bisher verfügt die Bundeswehr bisher über zwei Zentren für die digitale Kriegsführung. In Euskirchen sind 40 Experten des „Computer Emergency Response Teams“ (CERTBw) stationiert. Sie überwachen die rund 200.000 Computer von Heer, Marine und Luftwaffe und suchen diese nach Schadsoftware wie Trojanern oder Viren ab. Das CERTBw befasst sich ausschließlich mit der Cyberabwehr. In der Tomburg-Kaserne in Rheinbach, nur wenige Kilometer von Euskirchen entfernt, ist seit 2011 die Einheit „Computer Netzwerke Operationen“ (CNO) untergebracht. Sie umfasst 60 Soldaten, die in Zukunft auch offensiv im Cyberkrieg eingesetzt werden könnten. Doch dafür bedarf es eines Bundestagsmandats. Bis dahin trainiert die Einheit in einer „vom Internet abgeschotteten Laborumgebung.“

Das Thema „Cyberkriegsführung“ birgt auch erhebliche juristische Probleme, denn gemäß völkerrechtlicher Vereinbarungen sind Angriffe auf zivile Infrastruktur wie Internet oder Mobilfunk verboten. Ob eine solche Cyberattacke seitens der Bundeswehr völkerrechtswidrig wäre oder nicht, hänge von vielen Faktoren ab, sagte der Jurist David Koppe den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Koppe arbeitet am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Leipzig.

„Eine militärische Reaktion stellt eine Gewalthandlung dar. Die UN-Charta und das Völkergewohnheitsrecht verbieten jedoch die Anwendung von Gewalt außer zum Zwecke der Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta. Dies gilt sowohl für einzelne Staaten als auch im Falle kollektiver Verteidigungsbündnisse wie bei der NATO. Die Selbstverteidigung wiederum hängt davon ab, ob es sich bei den Cyberattacken um bewaffnete Angriffe handelt bzw. ob diese den letztgenannten gleichgestellt werden können. Dies ist sicherlich eine Frage des Einzelfalls. Maßgeblich ist in Anlehnung an den Gewaltbegriff aus Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta hierbei nicht das eingesetzte Mittel, sondern die Absicht und insbesondere dessen Wirkung. Wichtig ist hervorzuheben, dass die Cyberattacken von Staaten und nicht von Privaten ausgehen müssen - was meiner Einschätzung nach häufig schwierig feststellbar ist.“

Sofern es sich um Selbstverteidigung handele, stelle sich anschließend die Frage in welchem Umfang und in welcher Intensität auf die Cyberattacken geantwortet werden darf, so Koppe weiter. Diese und weitere Fragen sind im Kontext der „Cyberwars“ jedoch noch nicht geklärt und der völkerrechtliche Diskurs habe erst begonnen. Der Vizegeneralsekretär der NATO Jamie Shea scheint sich dagegen schon festgelegt zu haben. „Ein schwerer Cyberangriff kann den Verteidigungsfall auslösen“, sagte Shea kürzlich bei einer Konferenz in Potsdam. Wie viel Schaden ein Cyberangriff verursachen muss, damit der Bündnisfall eintritt, erwähnte der Brite jedoch nicht. „Wenn wir das bekannt geben, schrecken wir unsere Gegner nicht mehr ab.“


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