Der Gen-Mais MON810 von Monsanto kann künftig nicht mehr in Griechenland und Lettland angebaut werden. Die Länder machten erstmals von dem neuen sogenannte Opt-Out-Mechanismus in der EU Gebrauch. Die Regelung erlaubt den Mitglieds-Ländern seit März 2015, aus jedem EU-weiten Zulassungs-Antrag zum Anbau genetisch veränderter Pflanzen ausgenommen zu werden.
Einen solchen Antrag hatte Monsanto bei der Kommission gestellt, um seine Zulassung für den Anbau des Genmais MON810 in der EU zu verlängern. Die EU-Kommission ist zwar zuständig für die EU-weite Zulassung, muss jedoch durch die Opt-Out-Regelung die Ausschluss-Forderungen einzelner Länder an die antragstellenden Unternehmen weiterleiten, in diesem Fall an Monsanto. Ist der Antragsteller sofort einverstanden, kann die Gen-Pflanze in dem Land auch trotz EU-weiter Zulassung nicht angebaut werden. Lehnt der Antragsteller ab, muss die jeweilige Regierung ein Anbauverbot erst ausreichend begründen.
In einem Antwortschreiben an Lettland zeigte Monsanto sich einverstanden, drückte jedoch auch Unverständnis aus: Die Forderung widersprechen und untergrabe den wissenschaftlichen Konsens über die Unbedenklichkeit von MON810.
Die EU-Kommission hat bestätigt, dass bisher nur Griechenland und Lettland ein offizielles Opt-Out beantragt haben. Umweltschützer in verschiedenen EU-Ländern forderten ihre Regierungen jedoch auf, dem Beispiel Lettlands und Griechenlands zu folgen.
Auch die Bundesregierung will das Opt-Out künftig nutzen und arbeitet an der Umsetzung in nationale Gesetze. In Deutschland und einigen anderen Staaten gilt derzeit ein Anbauverbot aufgrund wissenschaftlicher Bedenken gegen in die Pflanze eingebaute Insektengifte, die auch Nützlingen schaden könnten. Erhält Monsanto jedoch die beantragte Verlängerung der EU-Genehmigung um weitere zehn Jahre wäre das deutsche Verbot erst einmal hinfällig. Zudem ist derzeit strittig, ob der Bund die Zuständigkeit für die Verbote künftig den einzelnen Ländern zuschieben kann.