Gemischtes

Schweizer Bundesgericht erschwert Versand-Handel für Medikamente

Mit seiner aktuellen Entscheidung hat das Bundesgericht den Versandapotheken den Handel erheblich erschwert. Dabei geht es um den bisher durchgeführten Versand von Medikamenten ohne Rezept. Mit dieser Entscheidung schaltet das Bundesgericht nun einen Riegel vor, der den gesamten Schweizer Versandhandel der Apotheken beeinflusst.
05.10.2015 11:20
Lesezeit: 2 min

Seit mehr als vier Jahren verkaufte die Thurgauer Versandapotheke zur Rose AG erfolgreich rezeptfreie Medikamente. Die Kunden mussten lediglich Angaben zu Alter, Gewicht, Größe, Gesundheitszustand und Medikamentenkonsum machen. Im Anschluss daran ließ die Apotheken die Angaben von einem externen Arzt überprüfen, der wiederum ein elektronisches Rezept ausstellte. Danach wurde das Medikament versendet. Einen persönlichen Kontakt zwischen der Versandapotheke und den Kunden gab es nicht.

Das Bundesgericht hat nun jedoch entschieden, dass die Versandapotheke in dem Moment rechtswidrig handele, wenn sie vom Kunden für bestellte rezeptfreie Medikamente keine zuvor ausgestellten Rezepte eines Arztes versendet. „Die Versandapotheke Zur Rose AG verstößt beim Handel mit rezeptfreien Medikamenten der Kategorien C und D, für die keine ärztliche Verschreibung vorliegt, gegen das Heilmittelrecht des Bundes“, so das Gericht in seinem Urteil. Damit hat das Bundesgericht Beschwerden von Swissmedic und PharmaSuisse bestätigt. Zu den Medikamenten dieser Kategorie gehören unter andere, die Voltaren-Salbe, Dulix

„Das Heilmittelgesetz verlangt beim Versand von rezeptfreien Medikamenten eine vorgängige ärztliche Verschreibung. Dies ergibt sich bereits aus dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen. Die Verschreibung durch den Arzt setzt voraus, dass er den Patienten und seinen Gesundheitszustand kennt. Nur wenn sich der Arzt und der Patient kennen und miteinander in Kontakt sind, besteht eine Möglichkeit zur notwendigen Interaktion für die Verschreibung. Ein Gesundheitsfragebogen und die blosse Möglichkeit zur Kontaktaufnahme reichen nicht aus.“

Ursprünglich hatte die Apotheke vom Kanton Thurgau aber die Erlaubnis erhalten. Das Verbot des Bundesgerichts wird den größten Schweizer Versandhandel schwer treffen und auch Nachahmern und Konkurrenten die Arbeit erschweren. Das könnte faktisch das Aus der Versandapotheken mit nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln in der Schweiz bedeuten. Aus dem Ausland aber kann die Apotheke die nicht rezeptpflichtigen Medikamente weiter ohne Rezept versenden.

In der Vergangenheit gab es bereits einige Kritik an der Versandapotheke. Sie soll auch Ärzten ohne Praxisapotheke die Möglichkeit gegeben haben, Gewinne zu maximieren. Das sah auch die Regierung des Kanton Aargaus und hat daher 2012 Ärzten, die Aktionäre bei Zur Rose sind und keine Praxisapotheke betreiben dürfen, verboten, sich am Direktversand zu beteiligen.

Die Anschuldigungen des Aargauer Regierungsrates waren:

„Die Apotheke Zur Rose AG in Steckborn ist grundsätzlich eine normale öffentliche Apotheke (mit Versandhandelsbewilligung). Besonders ist aber, dass sie sich überwiegend im Besitz von Ärzten befindet. Rund achtzig Prozent der Aktionäre der Apotheke sind Ärzte. Zudem vertritt sie als standeseigene Apotheke die Interessen der Ärzteschaft. Die via Aktien an der Apotheke beteiligten Ärzte haben ein wirtschaftliches Interesse an einem guten Betriebsergebnis der Apotheke. Indem sie Rezepte zuhanden ‚ihrer‘ Apotheke ausstellen, fördern sie deren wirtschaftliche Tätigkeit und somit deren Betriebsergebnis. Die Apotheke Zur Rose AG entschädigt zudem Ärzte, die ihr Rezepte zustellen, finanziell. Es ist also davon auszugehen, dass den Ärzten finanzielle Vorteile erwachsen, wenn sie Rezepte an die Zur Rose AG übermitteln anstatt an eine andere Apotheke. Die betreffenden Ärzte konkurrenzieren damit die lokalen Apotheken über den normalen Versandhandel hinaus. Dadurch umgehen sie das Verbot der Selbstdispensation.“

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU schlägt zurück: Diese US-Produkte stehen nun im Visier von Brüssel
09.05.2025

Die Europäische Kommission hat eine umfassende Liste von US-Produkten veröffentlicht, auf die im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Daimler-Sparprogramm: Was plant Daimler Truck in Deutschland?
09.05.2025

Der Nutzfahrzeughersteller Daimler Truck strebt an, seine Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu erhöhen und hat sich mit dem...

DWN
Panorama
Panorama Endlos-Hitze droht im Sommer: Wetterextreme betreffen jüngere Generationen erheblich stärker
09.05.2025

Endlos-Hitze droht im Sommer - diese Schlagzeile geistert an diesem Freitag durch die Medien. Klar ist, dass die Folgen der globalen...

DWN
Technologie
Technologie Datenfalle USA: Warum viele Unternehmen in Gefahr sind - ohne es zu merken
09.05.2025

Viele Unternehmen übertragen täglich Daten in die USA – und merken nicht, dass sie damit in eine rechtliche Falle tappen könnten. Das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Chinas Exporte überraschen - Fokus auf die USA
09.05.2025

Trotz des anhaltenden Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten sind Chinas Exporte überraschend robust geblieben. Der Außenhandel mit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Reiche fordert den Ausbau von Gaskraftwerken in Deutschland
09.05.2025

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche setzt auf einen schnellen Ausbau von Gaskraftwerken in Deutschland. Die Gründe dafür...

DWN
Politik
Politik Putins Parade: Moskau feiert "Tag des Sieges" – Europas Spaltung auf dem Roten Platz sichtbar
09.05.2025

Während Putin mit Pomp den „Tag des Sieges“ feiert, marschieren zwei europäische Regierungschefs an seiner Seite – trotz Warnungen...

DWN
Panorama
Panorama Der stille Anti-Trump? Internationale Reaktionen auf Papst Leo XIV.
09.05.2025

Mit der Wahl von Robert Francis Prevost zum neuen Oberhaupt der katholischen Kirche übernimmt erstmals ein Amerikaner das Papstamt. Welche...