Verbraucherschützer haben vor dem Landgericht Berlin einen Sieg gegen Facebook errungen. Das soziale Netzwerk muss ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag mitteilte. Grund für die Geldstrafe ist demnach, dass Facebook trotz rechtskräftiger Verurteilung eine umstrittene Klausel in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geändert habe. (Az. 16 O 551/10)
"Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro ist ein deutliches Signal. Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen", erklärte der vzbv-Vorstand Klaus Müller. Facebook äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht.
In der beanstandeten Klausel geht es um die Nutzungsrechte des Unternehmens an den Inhalten seiner Nutzer. Facebook-Nutzer gewähren dem Konzern eine "weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte", die Nutzer auf Facebook oder im Zusammenhang mit dem Netzwerk posten - beispielsweise Bilder.
Zwar habe Facebook die Klausel in der Zwischenzeit geändert, aber nicht ausreichend, heißt es in der Begründung des Landgerichts. Die "erhebliche Ordnungsmaßnahme" sei gerechtfertigt, da die Klausel eine sehr große Anzahl von Nutzern betreffe und deren Rechte "ganz erheblich" einschränke. Der Beschluss der Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.