Finanzen

Kartellamt genehmigt Fusion der Genossenschafts-Zentralbanken

Das Bundeskartellamt hat der geplanten Fusion der genossenschaftlichen Zentralbanken DZ Bank und WGZ Bank zugestimmt. Die Institute erhoffen sich von diesem Schritt Einsparungen von rund 100 Millionen Euro jährlich.
29.03.2016 12:45
Lesezeit: 1 min

Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für die Fusion der genossenschaftlichen Zentralbanken DZ Bank und WGZ Bank gegeben, wie AFP meldet. Mit einer „signifikanten Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen“ sei durch den Zusammenschluss nicht zu rechnen, teilte die Behörde in Bonn am Dienstag mit.

Im Firmenkundengeschäft, bei der Immobilien- und Baufinanzierung oder bei Finanzmarktdienstleistungen stünden die beiden Zentralinstitute zudem in direktem Wettbewerb mit vielen anderen Anbietern. Die DZ Bank gehört mehrheitlich fast 900 Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist deutschlandweit aktiv. Die in Düsseldorf ansässige WGZ-Bank dagegen ist die Zentralbank der Genossenschaftsbanken im Rheinland und in Westfalen.

Beide Banken hatten in der Vergangenheit mehrfach vergeblich versucht, sich zusammenzutun. Ihren letzten erfolglosen Anlauf gaben sie 2009 mit Verweis auf die Finanzkrise auf. Damals hatte das Kartellamt den Zusammenschluss bereits genehmigt. Das Vorhaben mussten nun aber erneut bei der Behörde angemeldet und geprüft werden. Die vereinigte Zentralbank mit dem Namen DZ Bank soll am 1. August 2016 an den Start gehen. Beide Seiten erhoffen sich dadurch Einsparungen von mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr.

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