Möglich wäre die Wiedereinführung des Visa-Zwangs zunächst für sechs Monate. Ändert sich an der Situation nichts, würde die EU-Kommission das Land durch einen Rechtsakt bis auf Weiteres wieder in die Liste der Staaten mit Visumspflicht aufnehmen, so die AFP.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von einem „großen Erfolg“ für Deutschland und Frankreich, von denen die Verschärfung vorgeschlagen worden war. Die Pläne müssten noch durch das Europaparlament gebilligt werden – der Vorsitzende der konservativen EVP-Fraktion, Manfred Weber (CSU), begrüßte das Vorhaben bereits.
Der Wegfall des Visa-Zwangs ab spätestens Ende Juni ist eines der Hauptzugeständnisse der EU an die Türkei im Gegenzug für die Zusammenarbeit in der Flüchtlingskrise. Die EU fordert dafür, dass Ankara die weitreichenden Terrorismusgesetze ändert, die Kritiker auch als Instrument sehen, um gegen Regierungsgegner vorzugehen. Die türkische Regierung lehnt das ab und hat gedroht, ohne Visa-Befreiung keine Flüchtlinge aus Griechenland mehr zurückzunehmen.
Die EU habe in der Frage „eine äußerst harte Position“, sagte Frankreichs Innenminister Bernard Cazneuve. Ankara müsse „alle 72 Kritierien“, die Voraussetzung für die Visa-Freiheit sind, erfüllen. Luxemburgs Migrationsminister Jean Asselborn sagte, es sei nicht wahrscheinlich, dass die Visa-Freiheit komme, wenn die Türkei sich nicht bewege.
Mit den Plänen für die Notbremse müsste die Türkei sich auch dauerhaft an die Einschränkung der Terrorismusgesetze und alle anderen Änderungen durch die Erfüllung der 72 Kriterien halten. Die EU-Kommission würde dies überwachen und „mindestens“ einmal im Jahr einen Bericht dazu erstellen. Stellt Brüssel Verstöße fest, könnte die Visa-Freiheit ausgesetzt werden.
Die Regelung gilt für alle Länder, denen die EU Visa-Freiheit gewährt. Diese kann schon bisher wieder entzogen werden, wenn es zu einem deutlichen Anstieg von „unbegründeten Asylanträgen“ oder bei Verstößen gegen die Verweildauer kommt. Nun ist dies auch möglich, wenn das betroffene Land weniger Bereitschaft zeigt, abgeschobene Asylbewerber wieder aufzunehmen.
Auch Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist ein mögliches Aussetzungskriterium. „Darunter kann man natürlich viel fassen“, sagte eine Diplomatin. Verwiesen wird etwa auch auf einen Anstieg der organisierten Kriminalität.
Konkrete Schwellen für den erforderlichen Zuwachs für die Auslösung des Mechanismus sind in dem Entwurf zur Änderung der Visa-Verordnung nicht festgeschrieben. Als Richtwert wird nur in den Erwägungsgründen ein Anstieg um 50 Prozent genannt, die Schwelle kann aber auch niedriger angesetzt werden. Der Zeitraum, in dem der erhebliche Anstieg vorliegen muss, würde gleichzeitig von sechs auf zwei Monate verkürzt.