Politik

Erdogan droht Merkel mit Aufkündigung des Flüchtlings-Deals

Der Deal von Bundeskanzlerin Merkel mit der Türkei steht auf der Kippe. Der türkische Präsident Erdogan sagte, die Türkei werde keine Flüchtlinge zurücknehmen, wenn die Visafreiheit nicht kommt. Erdogan beklagte außerdem, dass er bis heute keine Geld von der EU gesehen habe.
25.05.2016 00:35
Lesezeit: 2 min

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Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hat in der Flüchtlingskrise mit einem Bruch der Abmachungen mit der EU gedroht. Ohne Fortschritte im Streit um die EU-Visumfreiheit werde er das Abkommen mit der EU zur Rücknahme von Flüchtlingen ab 1. Juni nicht in Kraft treten lassen, sagte Erdogan zum Abschluss des UN-Nothilfegipfels am Dienstag in Istanbul. In diesem Fall werde das türkische Parlament den entsprechenden Beschluss nicht ratifizieren.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am Montag nach einem Gespräch mit Erdogan in Istanbul deutlich gemacht, dass der angestrebte Termin für die Visumfreiheit zum 1. Juli nicht mehr haltbar ist. Hintergrund ist die Weigerung Erdogans, die Anti-Terror-Gesetze der Türkei zu reformieren. Das ist aber eine Voraussetzung der EU, um die Visumpflicht für Türken bei Reisen in den Schengen-Raum aufzuheben.

Erdogan bezieht sich auf ein Abkommen mit der EU zur Rücknahme von Flüchtlingen und zur Visaliberalisierung von Ende 2013. Darin war ursprünglich die Rücknahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten erst ab Oktober 2017 vorgesehen. Bei Erdogans Drohung vom Dienstag dürfte es um eine Vereinbarung der EU und Ankaras gehen, die Rücknahme durch die Türkei auf den 1. Juni diesen Jahres vorzuziehen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wollte auf die Androhung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan zunächst nicht reagieren. „Das möchte ich jetzt nicht kommentieren, zumal ich das jetzt auch nur aus der Presse gehört habe“, sagte de Maizière am Dienstag am Rande der Klausur der Bundesregierung in Meseberg bei Berlin.

Die Rücknahme von illegalen Migranten durch die Türkei erfolgt derzeit nicht im Rahmen des Ende 2013 vereinbarten Abkommens. Sie ist im EU-Flüchtlingspakt im März als Sofortmaßnahme in der Krise verabredet worden. Diese Rücknahme läuft auf Grundlage eines Abkommens zwischen der Türkei und Griechenland und erstreckt sich nur auf die griechischen Ägäis-Inseln. Vom 1. Juni an sollten Flüchtlinge aus Drittstaaten auf Basis des breiter gefassten Rücknahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei von Ende 2013 zurückgeschickt werden.

Merkel hatte am Montag weitere Gespräche mit der Türkei angekündigt. Erdogan sagte am Dienstag, unter anderem der türkische Außenminister werde die Visumverhandlungen mit der EU nun weiterführen. Sollten die Gespräche keine Resultate bringen, werde vom Parlament in Ankara „kein Beschluss und kein Gesetz bezüglich des Rücknahmeabkommens und des Implementierungsprozesses verabschiedet werden“.

Erdogan warf der EU erneut vor, die Reform der Anti-Terror-Gesetze erst nachträglich gefordert zu haben. Exakt diese Forderung ist aber bereits Teil des Abkommens von Ende 2013 gewesen, das Erdogans Regierung mit der EU abgeschlossen hatte. Erdogan hatte das Abkommen – damals noch als Ministerpräsident – einen „Meilenstein“ genannt.

Erdogan sagte am Dienstag mit Blick auf die EU: „Sie sollen uns nicht ständig Kriterien aufzwingen. Das hier ist die Türkei.“ Der Präsident warnte: „Das kann man bis zu einem gewissen Punkt tolerieren und bis zu einem gewissen Punkt aushalten. Aber nachdem sie es bis zu einem gewissen Punkt ausgehalten hat, fasst die Türkei einen endgültigen Entschluss. Und nachdem sie den Entschluss gefasst hat, dann, nichts für ungut, sagen wir: Denkt doch ihr jetzt nach.“

Merkel hatte am Montag gesagt, sie habe Erdogan deutlich gemacht, dass der Weg zur Visafreiheit auf den 72 Bedingungen beruhe, die bereits Ende 2013 verabredet gewesen seien. Ankara müsse alle Punkte erfüllen. Im Zuge der Verhandlungen über ihren Flüchtlingspakt hatten die EU und die Türkei verabredet, die für Oktober geplante Visafreiheit auf den 1. Juli vorzuziehen. Die 72 Bedingungen würden allerdings auch für den späteren Oktober-Termin gelten.

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