Nach den Ausschreitungen in Berlin-Friedrichshain hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ein hartes Vorgehen gegen gewaltbereite Autonome empfohlen. "Was jetzt dort an Härte nötig ist, das wird von mir voll unterstützt", sagte der Minister der "Berliner Zeitung" vom Donnerstag. Eine Grundlage für Gespräche mit den Linksautonomen sehe er nicht.
"Die Gewaltanwendung gegenüber Polizisten und Nachbarn und das Inbrandsetzen von Autos sowie die Aufstachelung zu Hass und Gewalt sind nicht zu akzeptieren", sagte de Maizière. "Es ist richtig, dagegen mit Härte vorzugehen." Natürlich gehöre zu einem Stadtentwicklungskonzept "mehr als Polizeiarbeit", sagte der Minister. "Mit Gewalttätern gibt es nichts zu verhandeln", fügte er hinzu.
Im Berliner Stadtteil Friedrichshain war es am Samstagabend nach einer Demonstration zu Ausschreitungen linker Randalierer gekommen. Dabei wurden 123 Polizisten verletzt. Zahlreiche der insgesamt 1800 eingesetzten Beamten wurden mit Steinen und Flaschen beworfen. Die Demonstration für linke Wohnprojekte fand nach der Teilräumung eines von Autonomen bewohnten Hauses statt.
Am Mittwoch dann hatte das Landgericht Berlin die Räumung des Veranstaltungssaals Kadterschmiede sowie weiterer Räumlichkeiten durch die Polizei für rechtswidrig erklärt. Das Urteil ändere aber nichts an der Notwendigkeit eines harten Vorgehens gegen Gewalttäter, sagte de Maizière.
"Das ändert nichts daran: Die Polizei erfüllt ihren Auftrag in unser aller Namen. Sie verdient dabei Unterstützung und nicht Hass und Gewalt."
Der Polizeieinsatz zur Teilräumung des linken Berliner Wohnprojekts in der Rigaer Straße 94 war rechtswidrig. Die Zivilkammer des Berliner Landgerichts bestätigte am Mittwoch dem klagenden Verein Freunde der Kadterschmiede vorläufig dessen Nutzungsrechte. Damit muss der von der Polizei beschützte Hauseigentümer, das Unternehmen Lafone Investments Limited, die Räumlichkeiten bis zur endgültigen Klärung der Besitzverhältnisse wieder freigeben.
In der mündlichen Verhandlung stellte Richterin Nicola Herbst fest, dass der Hauseigentümer vor dem Polizeieinsatz am 22. Juni weder einen Räumungstitel vorgelegt noch einen Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung mitgebracht hatte. Damit sei das Vorgehen der Lafone Investments und der Polizei rechtlich nicht gedeckt gewesen, sagte Herbst.
Sie machte weiter deutlich, dass die in Großbritannien registrierte Firma in einem ordentlichen Verfahren sehr wohl große Chancen habe, ihr Eigentumsrecht durchzusetzen. Herbst äußerte die Bitte, „irgendeinen Weg zu finden, mit dem Eigentümer in Gespräch zu kommen, damit sich das nicht weiter aufheizt“. Der Verein ist nach eigenem Bekunden an einem ordentlichen Mietvertrag interessiert.
Die zahlreichen Sympathisanten aus der linken Szene, die sich im Saal des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg eingefunden hatten, quittierten das vorläufige Urteil mit lautem Jubel. „Wir haben gewonnen – ich hoffe, dass die Berliner Polizei das jetzt versteht“, sagte der Anwalt des Vereins, Lukas Theune. Die Rechtsvertreter des Hausbesitzers waren der Verhandlung ferngeblieben.
Theune kündigte an, das Nutzungsrecht seiner Mandanten mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers schnellstmöglich durchsetzen zu wollen. Bis zur gerichtlichen Klärung der Besitzrechte will der Verein mögliche Nutzungsüberlassungstitel aus früheren Zeiten klären. Wegen der seit den 90er Jahren mehrfach wechselnden Besitzverhältnisse und der wechselnden Hausnutzer sei die Rechtslage unklar, sagte Theune.
Das Urteil stellt auch eine Niederlage für Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) dar, der den Polizeieinsatz zur Durchsetzung der Eigentümerrechte offensiv verteidigt hatte. Seit dem Einsatz gab es in Berlin eine Welle der Gewalt, vornehmlich Sachbeschädigungen. Bei einer Solidaritätskundgebung zugunsten des Wohnprojekts im Stadtteil Friedrichshain gab es am Wochenende zudem massive Ausschreitungen, bei denen mehr als 120 Polizisten verletzt wurden.