Politik

Hessen: Land lässt Paten von Flüchtlingen im Stich

Hessische Bürger, die eine Verpflichtungserklärung für Flüchtlingsfamilien übernommen haben, fühlen sich vom Land getäuscht. Sie müssen weiter zahlen, auch wenn die Flüchtlinge einen rechtlich anerkannten Status erhalten haben.
25.09.2016 01:53
Lesezeit: 1 min

Hessische Bürger, die eine sogenannte Verpflichtungserklärung für Flüchtlingsfamilien geleistet haben, fühlen sich vom Innenministerium betrogen. Hintergrund der bekanntgewordenen Fälle ist, dass Bürger vertraglich zugesichert hatten, für die Lebenshaltungskosten von Flüchtlingsfamilien aufzukommen, solange diese noch keinen anerkannten Flüchtlingsstatus haben.

In Gießen wurden Bürger vom örtlichen Jobcenter nun aufgefordert, Hartz 4-Sätze von Flüchtlingen zu bezahlen, obwohl diese bereits von staatlicher Seite anerkannt wurden, berichtet der Hessische Rundfunk.

„Der Gießener Stadtverordnete Klaus-Dieter Grothe (Grüne), der auch als Bürge für eine syrische Familie eintrat, berichtet von Fällen, bei denen für ein Vierteljahr schon mal eine Rechnung von 6.000 Euro vorgelegt worden sei. ‚Rechnet man das hoch, wenn das noch zwei oder drei Jahre geht, kommt man dann auf 50.000 bis 70 000 Euro, mindestens‘“, schreibt die Hessenschau.

Offenbar haben einige Jobcenter, nachdem sie von der Bürgschaft erfahren hatten, ihre finanziellen Leistungen an die Flüchtlinge eingestellt und wollen die Bürger stattdessen zur Rechenschaft ziehen. Die Betroffenen, wie beispielsweise der Gießener Psychotherapeut Ulrich Breidert-Achterberg, hatten den Ankündigungen des Innenministeriums vertraut und bereuen dies nun.

„Breidert-Achterberg stützte sich dabei wie die anderen Bürgen auf mündliche und schriftliche Bestätigungen aus dem hessischen Innenministerium. Darin hieß es, dass ‚nach Zuerkennung der Asylberechtigung im Asylverfahren und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis [...]  nach hiesiger Rechtsauffassung keine Erstattungspflicht‘ mehr besteht“, berichtet die Hessenschau.

Besonders ärgerlich für die Betroffenen ist, dass die Jobcenter offenbar nach Gutdünken vorgehen. So sollen Jobcenter in Wetzlar nicht von den Verpflichtungserklärungen Gebrauch gemacht haben.

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