Die britische Regierung hat am Donnerstag ihr „Weißbuch“ mit den Plänen für einen EU-Austritt veröffentlicht. Die Strategie bekräftige, dass der „politische und wirtschaftliche Erfolg“ Großbritanniens sowohl im Interesse des Königreichs als auch der EU sei, sagte Brexit-Minister David Davis bei der Vorstellung des „Weißbuchs“ im Parlament. Der 77 Seiten umfassende Brexit-Fahrplan enthält zwölf Punkte, die Premierministerin Theresa May bereits bei einer Rede Mitte Januar vorgestellt hatte.
Darin festgehalten ist etwa, dass Großbritannien nicht nur wie bei dem Referendum gefordert die EU, sondern auch den europäischen Binnenmarkt und die EU-Gerichtsbarkeit verlassen wird. Dieser Punkt ist vor allem in einer Hinsicht interessant. Im Weißbuch finden die Schiedsgerichte breiten Raum - und zwar schon sehr prominent in dem Dokument. Die internationalen Unternehmen werden gerade im Hinblick auf den Austritt Großbritanniens auf solchen Schiedsgerichten bestehen, weil die EU für sie durch die aktuelle Entwicklung zunehmend zu einem Raum der Rechtsunsicherheit wird. Dies betrifft vor allem den Freihandel, den Bundeskanzlerin Angela Merkel beim EU-Gipfel in Malta wortreich beschwor: Allein der Vortrag des Generalanwalts am EuGH für das vergleichsweise einfache Freihandelsabkommen mit Singapur hat drei Jahre in Anspruch genommen. Solche Zeiträume sind im Zeitalter von Digitalisierung und Globalisierung nicht akzeptabel.
Schiedsgerichte sind zwar öffentlich umstritten – doch in der Praxis sind sie seit Jahrzehnten Teil des Investorenschutzes, der in Zeiten von politischen Veränderungen in Europa an Bedeutung gewinnen wird.
Priorität habe, dass das Land die „Kontrolle über die Einwanderung“ wiedererlange, hieß es weiter. Ziel bleibe es aber, den „bestmöglichen Zugang“ zum Binnenmarkt zu bewahren.
In London debattiert derzeit außerdem das Parlament über ein Brexit-Gesetz der britischen Regierung. Der Text hatte am Mittwochabend eine erste Hürde im Parlament genommen. Die Abgeordneten votierten im Unterhaus mit 498 zu 114 Stimmen für die Vorlage. Mit dem nur 143 Worte zählenden Gesetz sollen die Parlamentarier der Regierung die förmliche Erlaubnis erteilen, die Austrittsverhandlungen mit der EU aufzunehmen.