Politik

AfD beschließt Verfahren zum Parteiausschluss von Björn Höcke

Lesezeit: 2 min
13.02.2017 11:40
Der AfD-Bundesvorstand hat ein Parteiausschlussverfahren gegen den Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke beschlossen. Höcke zeigt sich vor dem Verfahren betont gelassen. Tatsächlich ist es nach Parteiengesetz sehr schwer für einen Partei, ein Mitglied auszuschließen.
AfD beschließt Verfahren zum Parteiausschluss von Björn Höcke

Wie die Parteispitze mitteilte, erhielt ein entsprechender Antrag am Montag in einer Telefonkonferenz die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Begründet wurde die Maßnahme mit der Rede zum deutschen Geschichtsverständnis, die der frühere Geschichtslehrer Höcke am 17. Januar in Dresden gehalten hatte. Darin hatte er eine «erinnerungspolitische Wende um 180 Grad» gefordert und beklagt, die positiven Elemente der deutschen Historie würden im Vergleich zu den Gräueltaten der Nazi-Zeit nicht genügend beachtet.

Zu den Vorstandsmitgliedern, die in Höckes Äußerung ein parteischädigendes Verhalten sehen, zählen AfD-Chefin Frauke Petry und die Spitzenkandidatin der baden-württembergischen AfD für den Bundestag, Alice Weidel. Der zweite Parteivorsitzende, Jörg Meuthen, stimmte nach eigenen Worten gegen das Ausschlussverfahren. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Ich glaube nicht, dass dieses Verfahren aussichtsreich ist, und ich halte es auch nicht für richtig, obwohl diese Rede wirklich sehr daneben war.»

Höcke hat die Entscheidung demonstrativ gelassen kommentiert. «Die Entscheidung des Bundesvorstands habe ich mit Bedauern und in tiefer Sorge um die Einheit der Partei zur Kenntnis genommen», teilte er am Montag in Erfurt mit. Er sei überzeugt, weder gegen die Satzung noch die Grundsätze der Partei verstoßen zu haben. «Dem Verfahren vor der parteiinternen Schiedsgerichtsbarkeit sehe ich gelassen entgegen.»

Über den Antrag auf Parteiausschluss muss zunächst das Landesschiedsgericht des AfD-Landesverbandes Thüringen befinden. In zweiter Instanz wäre das Bundesschiedsgericht zuständig. Im Bundesschiedsgericht sind etliche Anhänger des rechtsnationalen Flügels der AfD vertreten, den Höcke zusammen mit Vorstandsmitglied André Poggenburg gegründet hatte. Das Schiedsgericht hatte zuletzt mehrere Entscheidungen des Bundesvorstandes gekippt. Dazu zählten die von der Parteispitze geforderte Auflösung des saarländischen Landesverbandes wegen Kontakten in rechtsradikale Kreise und ein generelles Verbot von Auftritten der AfD-Politiker bei Veranstaltungen des islamfeindlichen Pegida-Bündnisses.

Direkt nach dem Auftritt Höckes in Dresden hatte die Parteispitze «Ordnungsmaßnahmen» gegen Höcke beschlossen, ohne diese jedoch konkret zu benennen. «Die Maßnahme erfolgte nach eingehender juristischer Prüfung und politischer Bewertung der Rede Björn Höckes vom 17. Januar 2017 in Dresden», teilte die AfD nun mit.

Ein Parteiausschluss ist allerdings nach deutschen Parteiengesetz nur äußerst schwer zu bewerkstelligen. Das hatte in den vergangenen Jahren vor allem die SPD zur Kenntnis nehmen müssen, die zunächst Wolfgang Clement und später Thilo Sarrazin ausschließen wollten. Die Parteien haben daher nicht nur das Problem mit Leuten, die sich im Lauf der Zeit gegen die Parteilinie wenden. Es ist vor allem für neue Parteien kaum so kontrollieren, wer mit welchen Absichten in eine Partei eintritt. Eintritte aus unlauteren Absichten können nicht verhindert werden, die entsprechenden Mitglieder aber auch kaum wieder entfernt werden.

Das Parteiengesetz erlaubt einen Ausschluss nur in wirklich schweren Fällen. Der entscheidenden Paragraph lautet:

§ 10 Rechte der Mitglieder

(1) Die zuständigen Organe der Partei entscheiden nach näherer Bestimmung der Satzung frei über die Aufnahme von Mitgliedern. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages braucht nicht begründet zu werden. Allgemeine, auch befristete Aufnahmesperren sind nicht zulässig. Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein.

(2) Die Mitglieder der Partei und die Vertreter in den Parteiorganen haben gleiches Stimmrecht. Die Ausübung des Stimmrechts kann nach näherer Bestimmung der Satzung davon abhängig gemacht werden, daß das Mitglied seine Beitragspflicht erfüllt hat. Das Mitglied ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt.

(3) In der Satzung sind Bestimmungen zu treffen über

1.

die zulässigen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder,

2.

die Gründe, die zu Ordnungsmaßnahmen berechtigen,

3.

die Parteiorgane, die Ordnungsmaßnahmen anordnen können.

Im Falle der Enthebung von Parteiämtern oder der Aberkennung der Fähigkeit zu ihrer Bekleidung ist der Beschluß zu begründen.

(4) Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

(5) Über den Ausschluß entscheidet das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. Die Entscheidungen sind schriftlich zu begründen. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen.

Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..

Anzeige
DWN
Ratgeber
Ratgeber Umweltbewusst und günstig: Hondas Leasing-Modell für die elektrifizierten Fahrzeuge von Honda

Der Managing Director der Honda Bank Volker Boehme spricht mit den DWN über die neuesten Entwicklungen im Leasinggeschäft für die...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Europas Petrochemie steht mit dem Rücken zur Wand
01.12.2023

Die petrochemische Industrie in Europa gerät in schweres Fahrwasser. Wenn von Seiten der Politik nicht rasch und grundlegend...

DWN
Finanzen
Finanzen Anleger ignorieren Warnungen der EZB, wetten auf Zinssenkung
01.12.2023

Entgegen allen Warnungen der EZB wetten die Märkte auf baldige Zinssenkungen. Damit stellen die Geldpolitik auf eine harte Probe. Gibt...

DWN
Finanzen
Finanzen Deutsche Banken fordern ein Comeback der Verbriefungen
01.12.2023

Nachdem schon Commerzbank-Chef Knof ein Ende ihrer Stigmatisierung gefordert hat, macht sich nun auch Deutsche-Bank-Chef Sewing für...

DWN
Finanzen
Finanzen Dax nähert sich Allzeithoch - „Zinssenkungseuphorie“
01.12.2023

Der Dax hat die Marke von 16.300 Punkten geknackt und nähert sich einem neuen Allzeithoch erreicht. Denn Anleger spekulieren auf baldige...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Grüne Ideologie bedroht deutschen Weinbau
01.12.2023

Brüssel verabschiedet Verordnungen, die den europäischen Weinbau beeinträchtigen werden. Für viele deutsche Winzer gleicht dies einem...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Deutlicher Anstieg der Firmenpleiten - Droht eine Insolvenzwelle?
01.12.2023

Gestiegene Energiekosten, Zinsen und Produktionskosten sowie geopolitische Konflikte belasten Unternehmen in Deutschland. Nicht alle Firmen...

DWN
Politik
Politik Haushaltskrise: Lindner will sparen statt neue Schulden zu machen
01.12.2023

Finanzminister Lindner will für den Haushalt 2024 keine neuen Schulden aufnehmen, sondern sparen. Aber noch ist das Aussetzen der...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Ausstieg aus dem Ausstieg: Schweden baut Kernkraftwerke
30.11.2023

Eigentlich hatten die Schweden per Referendum für das Ende der Kernenergie gestimmt. Doch nun hat das Parlament den Bau weiterer...