Politik

EuGH: Unternehmen können Tragen von Kopftuch verbieten

In der Europäischen Union können Firmen Mitarbeiterinnen muslimischen Glaubens das Tragen von Kopftüchern untersagen.
14.03.2017 12:22
Lesezeit: 1 min

+++WERBUNG+++

[vzaar id="2845103" width="600" height="338"]

Arbeitgeber dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz laut Europäischem Gerichtshof verbieten. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es gute Gründe gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg (Rechtssachen C-157/15 und C-188/15). Allein der Wunsch eines Kunden, dass keine Frau mit Kopftuch für ihn Leistungen erbringt, genügt nicht für ein Verbot.

In Deutschland sind Kopftücher am Arbeitsplatz im Prinzip erlaubt, Einschränkungen sind aber möglich – es ist am Ende Abwägungssache. Bei der Beurteilung müssen sich deutsche Gerichte künftig an die Klarstellungen des EuGH halten.

So entschied das Bundesarbeitsgericht 2002, einer Kaufhausverkäuferin habe wegen Tragens eines islamischen Kopftuchs nicht gekündigt werden dürfen. Das Bundesarbeitsgericht urteilte 2014 aber auch, dass kirchliche Arbeitgeber das Tragen des muslimischen Kopftuchs im Dienst in der Regel verbieten dürfen.

Anlass der aktuellen EuGH-Urteile sind Klagen muslimischer Frauen. In Belgien war die Rezeptionistin Samira A. nach drei Jahren Arbeit in einem Sicherheitsunternehmen entlassen worden. Zuvor hatte sie angekündigt, das Kopftuch künftig auch während der Arbeitszeit tragen zu wollen. Das widersprach jedoch der internen Arbeitsordnung, die sichtbare Zeichen von „politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen“ nicht erlaubte.

Unter diesen Umständen stelle ein Kopftuch-Verbot keine unmittelbare Diskriminierung dar, erklärten die Luxemburger Richter. Allerdings könne es um „mittelbare Diskriminierung“ gehen, also eine Regelung, die Personen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung besonders benachteiligt. Dies könne jedoch gerechtfertigt sein, etwa um politische, philosophische oder religiöse Neutralität gegenüber Kunden zu wahren. Relevant sei auch, ob die Regelung nur Angestellte mit Kundenkontakt betreffe.

Etwas unklarer ist der Fall aus Frankreich. Asma B. verlor ihren Job als Software-Designerin bei einem Unternehmen, nachdem ein Kunde sich beschwert hatte, weil sie mit Kopftuch arbeitete. Hier sei unter anderem nicht klar, ob das Tragen des Tuchs gegen unternehmensinterne Regelungen verstoße, so die Richter. Das Verbot sei hingegen nicht gerechtfertig, wenn es allein aus dem Willen des Arbeitgebers entstehe, den Wünschen eines Kunden zu entsprechen, der seine Leistungen nicht von einer Frau mit Kopftuch erbringen lassen wolle.

Die konkreten Einzelfälle von Samira A. und Asma B. müssen nun Gerichte in Belgien und Frankreich nach Maßgabe der Luxemburger Richter entscheiden.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Erkennen Sie schnell instabile Li-Ion-Batterien

Brady Corporation bietet eine neue, kostengünstigere Lösung an, um instabile Li-Ion-Batterien im Lager schnell und einfach zu erkennen....

DWN
Technologie
Technologie Atomkraft-Comeback? Weltweiter Run auf Kernenergie laut IEA
23.01.2025

"Neue Ära der Kernenergie": Die Internationale Energieagentur (IEA) prognostiziert einen wachsenden Strombedarf weltweit und ruft...

DWN
Technologie
Technologie Rätselhafte ChatGPT-Störung verärgert tausende Nutzer
23.01.2025

Derzeit kommt es zu massiven Störungen bei der Nutzung des ChatGTP-Bots. Nutzer rätseln derweil über die Ursachen der Panne. Das...

DWN
Politik
Politik "Das Maß ist endgültig voll": Merz will nach Aschaffenburg Asyl-Kehrtwende
23.01.2025

Nach dem tödlichen Angriff auf eine Kita-Gruppe in Aschaffenburg verlangt der CDU-Chef fundamentale Änderungen in der Migrationspolitik....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Wachstumslokomotive: Wie Spanien zum Wachstums-Star wird
23.01.2025

Wachstums-Star Spanien: Während Deutschlands Wirtschaft stagniert, erlebt Spanien ein beeindruckendes Comeback. Dank Rekorden im...

DWN
Politik
Politik Merz will TV-Duell mit Alice Weidel: "Gehe der Diskussion nicht aus dem Weg"
23.01.2025

Kanzlerkandidat Friedrich Merz will ein TV-Duell mit AfD-Chefin Alice Weidel. Der CDU-Vorsitzende möchte die "fundamentalen Unterschiede"...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wirtschaftskrise: Deutschland hinkt bei Investitionen global hinterher - und verliert an Wettbewerbsfähigkeit
23.01.2025

Ob Wohnungsbau, Maschinen oder Forschung: Deutschland bleibt bei den Investitionen hinter anderen Ländern zurück, zeigt eine neue...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Generation Z und Handwerk: Glühbirne wechseln? Zu gefährlich! Heimwerker-Nachwuchs mit zwei linken Händen?
23.01.2025

„Do-it-yourself“ wird die Zukunft: Unbesetzte Stellen, hohe Personal- und Materialkosten führen zu monatelangen Wartezeiten und teuren...

DWN
Politik
Politik Messerangriff: Aschaffenburg heute in Schockstarre - Politik fordert Aufklärung nach Gewalttat
23.01.2025

Ein weiterer Messerangriff eines Migranten, erneut mit tragischem Ausgang. Heute könnte der Verdächtige dem Haftrichter vorgeführt...