Der von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorgelegte Gesetzentwurf zur Kürzung des Kindergeldes für den in der Heimat lebenden Nachwuchs von EU-Ausländern ist vom Tisch. In der Bundesregierung hieß es am Dienstag, das Kabinett werde kommende Woche lediglich Eckpunkte für eine spätere gesetzliche Regelung verabschieden. Schäubles Entwurf wird von der SPD-Seite der Koalition mit der Begründung abgelehnt, dieser verstoße gegen Europarecht, das voraussichtlich auch nicht geändert werde.
Im Grundsatz sind sich Union und SPD in der Regierung aber einig, dass sie das Kindergeld für EU-Ausländer einschränken wollen, deren Nachwuchs im Ausland lebt. Schäubles Entwurf lief auf eine Kürzung des Kindergeldes für Bürger aus 15-EU-Staaten hinaus. Die Höhe des Kindergeldes sollte Schäuble zufolge an die Lebenshaltungskosten im Herkunftsland gekoppelt werden.
Laut einer Aufstellung des Finanzministeriums liefe dies für Bulgaren, Kroaten, Polen, Rumänen und Ungarn auf eine Halbierung der Zahlungen hinaus. Für zehn weitere EU-Länder, darunter Griechenland, würden 75 Prozent des üblichen Satzes gelten. Im Jahr 2016 wurden – laut Bundesagentur für Arbeit - für rund 168.400 in anderen EU-Staaten lebende Kinder ausländischer EU-Bürger knapp 537 Millionen Euro Kindergeld ausgezahlt.
Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte, die Bundesregierung verfolgt gemeinsam das Ziel einer Indexierung des Kindergeldes. Dies hätten Schäuble, Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) und Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) schon vor einigen Wochen in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommission hinterlegt. Die EU-Kommission habe jedoch in ihrer Antwort große Vorbehalte deutlich gemacht und beabsichtige nicht, die einschlägige EU-Richtlinie entsprechend zu ändern.
Der Sprecher des Arbeitsministeriums sagte: "Momentan fehlt daher nicht nur eine aktuelle Rechtsgrundlage, es ist auch keine Änderung seitens der EU-Kommission vorgesehen, auf deren Basis man einen Gesetzentwurf beschließen könnte." Schäuble hatte in seinem Gesetzentwurf geplant, diesen erst in Kraft zu setzen, wenn die EU-Kommission das EU-Recht entsprechend geändert hätte.