Gemischtes

Sicherheit bei autonom fahrenden Autos

Für den Gesetzgeber ist klar: Wenn der Computer fährt, haftet am Schluss der Hersteller. Doch der Fahrer ist damit nicht von jeglicher Pflicht befreit. Er muss „wahrnehmungsbereit sein“, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung.
13.04.2017 07:51
Lesezeit: 1 min

Keine Frage: Das automatisierte, das vernetzte Fahren wird kommen. Doch es macht Sinn, erst einmal die Begrifflichkeiten zu definieren. Es gibt teilautonomes beziehungsweise teilautomatisiertes Fahren. Als nächste Stufe das vollautomatisierte Fahren und als Schluss-Stufe: das fahrerlose Fahren – also ohne Lenkrad in den Fahrzeugen.

Aktuell befinden wir uns in der Phase des teilautomatisieren Fahrens. Gegenwärtig beschäftigt sich die Forschung jedoch bereits mit kommenden Fragen, also dem „Auto der Zukunft“.

Zuerst einmal: es wird elektrisch fahren. Fakt ist, dass wir in einer vernetzten Welt auch im Bereich der Mobilität vernetzt unterwegs sein werden. Warum? Schon aus dem Grund, weil es die Voraussetzung ist für die Vernetzung hinsichtlich Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von Ladestationen. Während der vollautonomen Fahrt Emails schreiben, auf dem e-Reader ein Buch lesen oder Spiele auf dem Smartphone spielen ist in der Tat vorerst „Zukunftsmusik“.

Doch schon warnen die ersten Politiker vor einer Strukturkrise, sollte sich die Auto-Industrie nicht zügig dem Wandel stellen. Als Negativbeispiel wird das Ruhrgebiet genannt, wo bis heute der Verlust von Arbeitsplätzen bei Stahl und Kohle nicht kompensiert werden konnte.

So hat die Bundesregierung für das automatisierte oder vorerst teilautonome Fahren erste Weichen gestellt und einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der eine entsprechende Änderung im Straßenverkehrsgesetz vorsieht. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnet es als das „modernste Straßenverkehrsrecht der Welt“.

Festgehalten wird in dem Gesetzentwurf, dass der Mensch beim Fahren verantwortlich bleibt. Er muss „wahrnehmungsbereit“ sein, also „das System dauerhaft überwachen und jederzeit zur vollständigen Übernahme der Fahraufgabe bereit sein“.

Auch für die Autobauer gibt es Vorgaben. So müssen automatisierte Systeme „jederzeit durch den Fahrzeugführer übersteuerbar oder deaktivierbar“ sein. Somit wird der Fahrer während der Fahrt nicht durch das System ersetzt. Das wäre erst beim autonomen Fahren der Fall, bei dem es keinen Fahrer, sondern nur noch Passagiere gibt.

Bleibt noch die Haftungsfrage. Die Schuldfrage bei einem Unfall soll eine „Blackbox“ klären. Dieses Gerät soll die wesentlichen Daten der Fahrt aufzeichnen. Nach einem Unfall könnte damit klargestellt werden, ob die Technik und somit der Hersteller - oder der Fahrer Schuld hat.

Für Verbraucherschützer reicht dies nicht aus. Denn: „die Fahrer müssen in der Betriebsanleitung genau nachlesen, wann das System eingesetzt werden darf und was sie während der automatisierten Fahrt machen dürfen oder was sie lassen müssen“, sagt Marion Jungbluth, Mobilitätsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Fazit zum Thema automatisiertes Fahren: Das Gesetz setzt erst einmal einen Rahmen. Im Jahr 2019 soll die Vorlage überprüft und nachgebessert werden.

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