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Der Weg zur Gründung einer Autobahngesellschaft des Bundes ist frei. Die Koalition einigte sich laut Reuters am Mittwoch auf letzte Details der milliardenschweren Bund-Länder-Finanzreform, die auch die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft vorsieht. Sie soll Planung, Bau und Erhalt der Autobahnen effizienter machen. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte in Berlin, der SPD sei es in den Verhandlungen gelungen, die neue Gesellschaft gegen jede Form von Privatisierung abzudichten. Wie genau diese Absicherung erfolgen soll ist noch nicht bekannt.
CDU und CSU lobten, dass nun der Weg für ein ganzes Bündel von Grundgesetzänderungen geebnet sei, mit denen die innerstaatlichen Finanzbeziehungen ab dem kommenden Jahrzehnt neugeordnet werden.
Bisher erledigen die Bundesländer im Auftrag und auf Kosten des Bundes Bau und Betrieb der Autobahnen. Oppermann sagte, es würden mehrere Privatisierungsbremsen in die Verfassung eingebaut. Die Autobahnen müssten im öffentlichen Eigentum bleiben. Die Bürger hätten diese bereits einmal bezahlt und sollten sie nicht über Privatisierungen erneut bezahlen müssen.
Die Finanzreform ist das letzte große Projekt, das die große Koalition vor der Bundestagswahl im Herbst durch den Bundestag bringen will. Insgesamt sind 13 Grundgesetzänderungen vorgesehen, um die innerstaatlichen Finanzströme nach dem Auslaufen des Solidarpakts II mit Ostdeutschland und des aktuellen Länderfinanzausgleichs zum Jahresende 2019 neu zu ordnen. Hinzu kommen einfache Gesetze, mit denen das Verhältnis zwischen Bund und Ländern bei wichtigen Aufgaben neu geregelt wird. Der Bundestag wird der Reform wohl Anfang Juni zustimmen. Danach muss auch der Bundesrat noch grünes Licht geben.
Bodo Ramelow, Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, Christian Görke, Minister der Finanzen des Landes Brandenburg, und der Berliner Bürgermeister Klaus Lederer erklären zu dem Vorhaben:
"Bund und Länder haben Ende 2016 vereinbart, dass der Bund künftig allein für die Bundesautobahnen zuständig sein soll. Dies hatte Finanzminister Schäuble zur Bedingung für den 9,5 Milliarden-Euro- Zuschuss des Bundes zum Länderfinanzausgleich gemacht. Damit nutzte die Bundesregierung die über Jahre geschaffene Finanznot der Länder aus. Schon damals hat das Land Thüringen darauf hingewiesen, dass diese Umstrukturierung nur dann mitgetragen wird, wenn es zu keiner Privatisierung der deutschen Autobahnen und Fernstraßen kommt. In dieser Haltung wurde er vom Vize-Ministerpräsidenten Christian Görke unterstützt, der entsprechend in der Brandenburger Regierung agierte. Die Straßeninfrastruktur gehört zur Daseinsvorsorge und muss vom Staat für alle Bürger vorgehalten werden. Es kann nicht sein, dass die mit Steuermitteln gebauten Autobahnen von privaten Mautkonsortien übernommen werden, um hohe Gewinne zu erzielen.
Wenn es keine wirksame Privatisierungsschranke im Grundgesetz gibt, drohen in Deutschland französische Verhältnisse. Dort werden von privaten Betreibern immense Renditen von über 20% eingestrichen – und zwar auf Kosten der Autobahnnutzer. Auch der Bundesrechnungshof warnt vor einer Privatisierung oder einer Beteiligung privater Kapitalgeber: Die Kosten solcher Autobahnprojekte sind für den Steuerzahler höher als wenn der Staat die Straßen alleine baut und betreibt.
Wir fordern den Bundestag auf, eine vollumfassende Privatisierungsschranke im Grundgesetz zu verankern. Rechtssichere Formulierungen dafür sind den Fraktionen in einer Anzahl von Gutachten zur Verfügung gestellt worden."
Mit der Reform entfällt der Länderfinanzausgleich, mit dem die Bundesländer ihre Steuereinnahmen untereinander aufteilen. Dies wird künftig allein über die Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen erledigt, ergänzt um Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft des Landes. Zudem erhalten die Länder ab 2020 9,7 Milliarden Euro mehr vom Bund. Dieser sicherte sich dafür mehr Kontrollrechte. Damit werde der Bund zum Garanten für gleichwertige Lebensverhältnisse im Land, sagte Oppermann.
Sein Unionskollege Volker Kauder sagte, die Reform sei dringend notwendig und wohl auch nur in einer großen Koalition möglich gewesen. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sprach von einer gewaltigen Leistung. Die Neuordnung des Finanzausgleichs werde auch Bayern entlasten, das mehr als die Hälfte des aktuellen Länderfinanzausgleichs schultern muss.
Mit dem Gesetzespaket wird die Zusammenarbeit von Bund und Ländern an etlichen Stellen neu justiert. So darf der Bund künftig in die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen investieren, was bisher allein Ländersache ist. Oppermann sagte, damit könne der Investitionsstau von 32 Milliarden Euro an den Schulen abgebaut werden. Als erster Schritt wurde ein 3,5 Milliarden Euro schweres Sanierungsprogramm vereinbart.
In der Steuerverwaltung bekommt der Bund mehr Weisungsrechte gegenüber den Ländern zur Gewährleistung gleicher Standards sowie beim IT-Einsatz. Bei Mischfinanzierungen von Bund und Länder darf der Bundesrechnungshof künftig auch in die Bücher der Länder gucken.