Politik

Digitalverband Bitkom kritisiert Überwachungs-Gesetz scharf

Lesezeit: 1 min
22.06.2017 15:25
Der Branchenverband der digitalen Wirtschaft Bitkom kritisiert das neue Überwachungsgesetz der Bundesregierung scharf.
Digitalverband Bitkom kritisiert Überwachungs-Gesetz scharf

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Der Branchenverband der digitalen Wirtschaft in Deutschland, Bitkom, hat das neue Überwachungsgesetz der Bundesregierung mit scharfen Worten kritisiert. Dieses gehe weit über eine gerechtfertigte Abwägung zwischen den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und dem Anspruch der Bürger auf Privatsphäre hinaus. Es werde unter anderem auch dazu führen, dass neue Sicherheitslücken entstehen, die von Geheimdiensten oder Kriminellen ausgenutzt werden können.

In einer Stellungnahme von Bitkom heißt es:

„Die Anbieter von Messaging- und anderen Kommunikationsdiensten betreiben einen enormen Aufwand, um ein Höchstmaß an Datensicherheit und Datenschutz für ihre Kunden herzustellen. Dies wird unter anderem mit einer so genannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erreicht. Die Bemühungen der Wirtschaft werden mit der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern konterkariert.

Es geht bei dem Gesetzentwurf nicht allein um die berechtigte Abwägung zweier konkurrierender Schutzgüter: mehr Sicherheit für alle versus weniger Schutz der Privatsphäre des Einzelnen. Es ist zu akzeptieren, dass man bei einer solchen Abwägung je nach persönlicher Position und Interessen zu sehr unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommt. Bei der jetzt beabsichtigten Ausweitung der Quellen-Überwachung müssen technologische Sicherheitslücken und Schwachstellen genutzt oder geschaffen werden, die z.B. auch von organisierten Cyberkriminellen genutzt werden können – so wie dies kürzlich bei WannaCry der Fall war. Es ist demnach mehr als fraglich, ob die von den Innenministern der Länder und des Bundes gewünschte und vom Bundestag jetzt diskutierten Maßnahmen überhaupt zu einem Mehr an Sicherheit führen. Nicht unwahrscheinlich ist vielmehr, dass das Sicherheitsniveau insgesamt sinkt – und dies obwohl man das verfassungsrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis weiter aushöhlt.

Das verfassungsrechtlich geschützte Gut der Vertraulichkeit und Integrität des eigenen Informations- und Kommunikationsraums darf keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden, insbesondere dann nicht, wenn andererseits kein echter Sicherheitsgewinn erwartet werden kann. Keinesfalls sollte eine Gesetzesänderung mit so weitreichenden und unkalkulierbaren Folgen im jetzt betriebenen Schnellverfahren und unter Verzicht auf die übliche und gerade in diesem Fall unbedingt notwendige parlamentarische und öffentliche Diskussion erfolgen. Wir müssen alles tun für mehr, nicht für weniger Sicherheit in der digitalen Welt.“

Das am Donnerstagnachmittag zur Abstimmung stehende Gesetz soll es ermöglichen, auch verschlüsselte Kommunikation in Messenger-Diensten wie beispielsweise WhatsApp zu überwachen. Dafür sollen die Gespräche und Chats bereits vor der Verschlüsselung durch einen auf dem Endgerät befindliche Schadsoftware abgegriffen werden.  Außerdem wird es mit der Online-Durchsuchung künftig möglich sein, dass Strafverfolger

beispielsweise die Nutzung eines fremden PC überwachen und dort gespeicherte

Daten ohne Wissen des Betroffenen aufzeichnen.  Weil die Bundesregierung die Neuregelung in einem anderen Gesetz „versteckte“, in dem es etwa um Fahrverbote geht, hat die breite Öffentlichkeit davon zunächst wenig mitbekommen.


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