Im Dieselskandal hat die Staatsanwaltschaft München ihre Ermittlungen bei Audi auf den Vorstand ausgeweitet, berichtet Reuters. Die Strafverfolger ermitteln im Kreise aktueller und ehemaliger Vorstandsmitglieder der Volkswagen-Tochter gegen Unbekannt wegen möglicher Verletzung der Aufsichtspflicht, wie eine Behördensprecherin am Freitag sagte. Ob Pflichten verletzt worden seien und wenn ja, welcher Manager verantwortlich sei, sei noch offen. Audi erklärte lediglich, das Unternehmen sei über das Verfahren informiert und arbeite konstruktiv mit der Staatsanwaltschaft zusammen.
Ende Juli war bekanntgeworden, dass Audi bei der Aufarbeitung des Dieselskandals zum Kahlschlag im Vorstand ansetzt. Ob ein Zusammenhang dieser Pläne mit dem Ermittlungsverfahren besteht, blieb zunächst offen. Nach Angaben von Insidern sollen vier von sieben Top-Managern bald ihre Posten räumen. Vorstandschef Rupert Stadler sei zwar nicht darunter. Er steht allerdings wegen seines Verhaltens bei der Aufklärung des Dieselskandals unter Druck und erhielt eine Vertragsverlängerung bis 2022 bei Audi Insidern zufolge nur unter Vorbehalt. Audi hatte sich wegen des Skandals bereits von Vorstandsmitgliedern und anderen Managern getrennt.
Wegen der von Volkswagen und Audi zugegebenen millionenfachen Manipulation von Dieselmotoren zur Schönung der Abgaswerte ermitteln mehrere Staatsanwaltschaften im In- und Ausland. Neben US-Ermittlern, die bereits mehrere Beschuldigte verhaften ließen, sorgte besonders das harte Vorgehen der Strafverfolger in München für Aufsehen. Sie rückten bei Audi just am Tag der Bilanzpressekonferenz zur Razzia an. Sie durchsuchten auch die von Volkswagen mit der internen Aufklärung beauftragte Anwaltskanzlei Jones Day, was als ungewöhnlicher Schritt gilt.
Zudem sorgten die Münchner für die bisher einzige bekanntgewordene Verhaftung im VW-Dieselskandal in Deutschland. Im Zuge der seit längerem andauernden Ermittlungen wegen Betrugsverdachts und möglicher strafbarer Werbung wurde ein ehemaliger Audi-Manager festgesetzt. Von diesem Strafverfahren, das sich gegen mehrere Beschuldigte richtet, sind nach bisherigen Angaben der Behörde keine Vorstände betroffen. Hinzu kommt nun ein Bußgeldverfahren gegen Audi-Vorstände. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht gilt laut Gesetz als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro belangt werden kann.