Die EU-Kommission verhängt gegen Amazon wegen illegaler Vergünstigungen in Luxemburg eine Steuernachzahlung in Höhe von 250 Millionen Euro. Luxemburg habe dem Online-Händler unzulässige Vorteile in dieser Höhe eingeräumt, teilte die EU-Kommission am Mittwoch laut Reuters mit. Das sei nach den EU-Beihilfevorschriften verboten, weil Amazon dadurch wesentlich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Die unzulässigen Beihilfen müsse Luxemburg nun von dem Unternehmen zurückfordern.
„Fast drei Viertel der Gewinne von Amazon wurden nicht versteuert“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margarete Vestager. Der Konzern habe damit massiv Steuern auf seine in Europa getätigten Verkäufe einsparen können. Amazon wies die Vorwürfe zurück: „Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben.“ Laut den EU-Beihilfevorschriften sind gezielte Steuervorteile für einzelne Unternehmen verboten. Die Kommission hatte die Steuerregelungen Luxemburgs mit Amazon seit 2014 genauer unter die Lupe genommen. Im Visier stand vor allem ein Abkommen aus dem Jahr 2003, das den Zugriff der Steuerbehörden auf Amazon begrenzte.
Amazon hatte zu dem Zeitpunkt seine Europazentrale in Luxemburg und versteuerte seine Gewinne dort zentral. In der Zwischenzeit hat der Konzern seine Praxis geändert. Seit 2015 versteuert der Internet-Riese seine Erträge in anderen, einzelnen europäischen Ländern - darunter Deutschland und Italien.
Amazon beschäftigt 1500 Menschen in Luxemburg und ist damit einer der größten Arbeitgeber des Großherzogtums. In Europa arbeiten 50.000 Personen für den Konzern aus Seattle. Die nun verhängte Zahlung wird die Bilanz des von Jeff Bezos geführten Unternehmens nicht schwer belasten: 2016 erzielte Amazon 2,4 Milliarden Dollar Gewinn – bei Umsätzen von 136 Milliarden Dollar.
Gleichzeitig verwies die Brüsseler Behörde den prominenten Apple-Steuerfall an die Justiz. Irland habe anders als von der Kommission 2016 entscheiden, 13 Milliarden Euro an unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen noch nicht von Apple zurückgefordert. Deshalb gehe die Sache an den Europäischen Gerichtshof.
„Mehr als ein Jahr nach Annahme dieses Kommissionsbeschlusses hat Irland die Mittel nicht einmal teilweise zurückgefordert“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die ursprüngliche Frist für die Überweisung war Anfang des Jahres verstrichen.
Die EU-Kommission hatte den umstrittenen Steuerdeal von Apple mit der irischen Regierung vor einem Jahr gekippt. Apple wurde beschuldigt, 2014 auf seine in Europa erzielten und in Irland gebündelten Gewinne nur 0,005 Prozent Steuern gezahlt zu haben. Das irische Finanzministerium betonte, dass man die Analyse aus Brüssel niemals geteilt habe. Der Schritt der Kommission sei „sehr bedauerlich“, teilte das Ministerium mit. Sowohl Irland als auch Apple gehen gegen die Forderung der Kommission juristisch vor.