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Die Finanzaufsicht BaFin warnt offiziell vor dem Erwerb von Kryptowährungen im Rahmen sogenannter Initial Coin Offerings (ICO). Solche Platzierungen würden für den Investor erhebliche Risiken mit sich bringen, mahnte die Behörde am Donnerstag. "ICOs sind höchst spekulative Investments. Anleger sollten sich darauf einstellen, dass auch ein Totalverlust ihrer Investition möglich ist." Nicht selten seien Betrüger am Werk.
Bekanntestes Beispiel für eine Kryptowährung ist Bitcoin, deren Kurs an der Cyberbörse Bitstamp zuletzt bis auf fast 8000 Dollar gestiegen ist. Ende 2016 kostete ein Bitcoin noch weniger als 1000 Dollar. Fast täglich entstehen neue Internetwährungen. Laut der Branchenwebiste Coinmarketcap.com gibt es mittlerweile rund 1270 Währungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 200 Milliarden Dollar.
Anleger müssten sich der Risiken bewusst sein, und genau hinschauen, betonte die Bafin. "Die systembedingte Anfälligkeit von ICOs für Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhöht das Risiko, dass Anleger das eingesetzte Kapital verlieren, auch aufgrund notwendiger Maßnahmen der Behörden gegen Betreiber oder sonstige Personen und Unternehmen, die in solche illegale Geschäfte einbezogen sind."
Die Methode zur Kapitalbeschaffung hat schon länger die Aufseher auf den Plan gerufen, China und Südkorea haben ICOs mittlerweile verboten. Obwohl der Name an ein Intial Public Offering (IPO), also einen regulären Börsengang erinnert, hat ein ICO damit nichts zu tun. Dennoch können ICOs für junge Unternehmen attraktiv sein, weil sie sich so ohne den Aufwand eines streng regulierten Börsengangs Kapital besorgen können.
Für Kryptowährungen, die bei einem ICO quasi aus dem Nichts geschaffen werden, steht keine Regierung oder Zentralbank ein. Geschaffen wird das Geld von Nutzern, deren Computer dafür komplexe Algorithmen berechnen. Da Beträge schnell und anonym transferiert werden können, ist das Geld auch für Spekulanten interessant, die illegale Geschäften betreiben oder Kontrollen umgehen wollen.