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Die EZB überschreitet nach einer Rechtseinschätzung des Europäischen Rats mit ihrem jüngsten Vorstoß zur Vermeidung fauler Kredite ihre Befugnisse. Die EZB-Bankenaufsicht sei durch die geltenden Gesetze rechtlich nicht ermächtigt, derartige Leitlinien zu verabschieden, hieß es in einem Dokument des Europäischen Rats, das die Nachrichtenagentur Reuters einsah. Das auf den 23. November datierte Papier wird voraussichtlich am Dienstag von Vertretern der EU-Länder zur Vorbereitung auf das nächste EU-Finanzministertreffen besprochen, sagten EU-Insider. "Die EU folgt üblicherweise rechtlichen Einschätzungen, obgleich die endgültigen Entscheidungen politisch sind", sagte eine der Personen.
Die Bankenwächter der Europäischen Zentralbank (EZB) hatten im Oktober neue Leitlinien veröffentlicht, nach denen Institute ab 2018 alle Darlehen, die neu als ausfallgefährdet eingestuft werden, schrittweise vollständig über Rückstellungen abdecken müssen. Zu den neuen Vorgaben gibt es an diesem Donnerstag eine Anhörung bei der EZB. Die Konsultationen laufen noch bis zum 8. Dezember. Nach einem Treffen der EU-Finanzminister hatte Eurogruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem am 6. November noch von einem generellen Einverständnis mit dem Vorstoß der EZB gesprochen.
Doch aus Italien etwa kommt laute Kritik. Dort wird befürchtet, dass Banken nun künftig noch mehr Kredite abschreiben müssen, was letztendlich das Wirtschaftswachstum dämpfen könnte. In der Euro-Zone entfällt etwa ein Viertel des zuletzt rund 844 Milliarden Euro schweren Bergs an Problemdarlehen auf Banken in Italien. Die oberste EZB-Bankenwächterin, Daniele Nouy, verteidigte hingegen den Vorstoß. Solche Richtlinien könnten nicht mit Gesetzen gleichgesetzt werden. In ihnen würden Erwartungen der Aufsicht genannt, und diese seien die Basis für den Dialog mit den einzelnen Banken.