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Deutschen und anderen europäischen Unternehmen drohen nach Erkenntnissen einer EU-Aufsichtsbehörde bei anhaltend niedrigen Zinsen milliardenschwere Belastungen aus ihren Betriebsrenten-Zusagen. Die Versicherungs- und Pensionsfonds-Aufsicht EIOPA ermittelte in einem Stresstest eine Lücke in Pensionskassen und anderen Betriebsrenten-Systemen von bis zu 702 Milliarden Euro, wenn sinkende Zinsen mit einem Kursverfall bei Anleihen und Aktien einhergehen. Dann müssen entweder die Konzerne selbst Geld nachschießen, um die Zusagen zu erfüllen, oder die Ansprüche ihrer Mitarbeiter kürzen.
In beiden Fällen drohe die Konjunktur Schaden zu nehmen, warnte EIOPA-Chef Gabriel Bernardino am Mittwoch in Frankfurt laut Reuters. "Die jüngeren Generationen dürfen nicht darunter leiden und unverhältnismäßige Belastungen tragen müssen, nur weil heute nicht das Notwendige getan wird", sagte er. Auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin forderte die Unternehmen auf, schnell auf die Herausforderungen zu reagieren. Einige Pensionskassen könnten in den nächsten Jahren in Schieflage kommen, wenn sie nicht frisches Geld bekämen – entweder von den Arbeitgebern oder deren Aktionären, erklärte der oberste Versicherungsaufseher der BaFin, Frank Grund. "Aus Sicht der BaFin ist es daher wichtig, dass die Pensionskassen die potenziellen externen Geldgeber frühzeitig einbeziehen, um für alle Beteiligten möglichst wirksame und effiziente Lösungen zu finden."
Nach der Erhebung der EIOPA unter 195 Einrichtungen für die betriebliche Altersvorsorge fehlen den Pensionskassen und -fonds sogar dann europaweit 349 Milliarden Euro, wenn sich die Zinsen wie erwartet weiterentwickeln. Mehr als ein Viertel der Träger dieser Betriebsrenten-Einrichtungen könnten Probleme bekommen, ihre Zusagen zu erfüllen. In Deutschland kommt hinzu, dass bei den Betriebsrenten bisher nur feste Leistungszusagen erlaubt sind, die angesichts der niedrigen Zinsen immer schwerer einzuhalten sind. Erst von 2018 an sind reine Beitragszusagen möglich, bei der sich der Arbeitgeber nicht vorab auf die Höhe der Rente festlegt. Das helfe den Unternehmen aber nicht dabei, die Garantien aus den Vergangenheit zu bewältigen, warnte die BaFin.