Die Akw-Betreiber Vattenfall und RWE sollen für den Atomausstieg rund eine Milliarde Euro Entschädigung bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums vor, der statt auf längere Akw-Laufzeiten auf einen finanziellen Ausgleich für die verfallenen Reststrommengen setzt: Diese Ausgaben würden „einen niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten, wahrscheinlich jedoch im oberen dreistelligen Millionenbereich liegen“, heißt es im Entwurf.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2016 geurteilt, dass Vattenfall und RWE wegen des Atomausstiegsbeschlusses von 2011 für Reststrommengen entschädigt werden müssen, die ihren Meilern beim ersten Beschluss 2002 zunächst zugeteilt und 2011 wieder gestrichen wurden. Der dritte Kläger Eon hat keinen Anspruch auf Schadenersatz für Reststrommengen, weil er diese laut Urteil zwischen seinen diversen Atomkraftwerken umverteilen kann. Dies gilt auch für den vierten Akw-Betreiber EnBW, der in Karlsruhe aber nicht geklagt hatte.
Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte 2002 den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen und dazu mit den Kraftwerksbetreibern Restlaufzeiten festgelegt. Ende 2010 hob die dann schwarz-gelbe Bundesregierung diesen Konsens auf und verlängerte die Akw-Laufzeiten um durchschnittlich zwölf Jahre. Nur rund sieben Monate später machte dieselbe Regierung nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima die Laufzeitverlängerungen rückgängig, verfügte die sofortige Abschaltung mehrerer Meiler und legte Abschaltdaten für die anderen fest.
Wie hoch die Entschädigungen für die Akw-Betreiber letztlich ausfallen, soll laut Gesetzentwurf erst Anfang 2023 ermittelt werden. Der Text, der AFP am Montag vorlag, ist nach Angaben des Bundesumweltministeriums derzeit in der Ressortabstimmung. Wann er im Kabinett beraten wird, ist derzeit noch unklar.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Änderung des Atomgesetzes bis Ende Juni diesen Jahres verlangt. Es hatte als Alternative zu Ausgleichszahlungen auch entsprechende Laufzeitverlängerungen für die Kraftwerke oder den Verkauf von Reststrommengen an andere Unternehmen genannt. Beides lehnt das Umweltministerium ab.
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