Die bei der Sanierung des zyprischen Bankensektors zwangsweise zur Kasse gebetenen Gläubiger und Aktionäre sollen keine Entschädigung für ihre Verluste erhalten. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies entsprechende Schadenersatzklagen ab, wie es am Freitag mitteilte. Das Verhalten der Europäischen Union sei nicht rechtswidrig gewesen. Unter anderem hätten die Kläger nicht zeigen können, dass mit den damaligen Schritten zur Stabilisierung des Bankensektors auf der Insel gegen das Eigentumsrecht verstoßen worden sei.
Das Bankensystem Zyperns hatte 2012 auch wegen der engen Verflechtung mit dem kriselnden Griechenland vor dem Zusammenbruch gestanden. Da die Staatsverschuldung aus dem Ruder gelaufen war, konnte die Regierung die Institute nicht mehr unterstützen. Schließlich wurde 2013 ein Paket europäischer Kreditgeber im Volumen von zehn Milliarden Euro geschnürt. Die Enteignung von Aktionären, Gläubigern und Sparern an der Stabilisierung des Bankensektors war damals eine Bedingung für die Hilfen. Mittlerweile ist ein solcher "bail-in" gesetzlich geregelt.
Insgesamt verklagten 99 Sparer, Aktionäre oder Anleihegläubiger der Bank of Cyprus und der damaligen Laiki Bank unter anderem die EU, die Euro-Gruppe und die Europäische Zentralbank (EZB) auf Schadensersatz. Sie wollten vor den Luxemburger Richtern einen Ausgleich für ihre bei der Bankensanierung erlittenen Verluste erstreiten. Sie hatten argumentiert, die umgesetzten Bail-in-Maßnahmen würden unter anderem gegen das Recht auf Eigentum und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.