Davon betroffen seien 800 Tesla-Kunden, die vor dem 6. März 2018 den Sportwagen erworben hätten, teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) am Dienstag in Eschborn mit. Dazu kämen 250 Anträge auf den staatlichen Bonus, die nun abgelehnt werden müssen.
Hintergrund ist ein Streit zwischen der Behörde und dem US-Autohersteller, dessen Modell S in der üblichen Luxus-Variante zu teuer ist für die Gewährung der E-Prämie. Laut den Regularien der Bafa gibt es den Bonus nur für lieferbare Wagen bis zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60 000 Euro. Tesla hatte zunächst zugesagt, das Auto auch ohne "Komfort-Paket" anzubieten und damit die Preisgrenze einzuhalten. Im vergangenen Herbst hatte die Bafa dann das Modell von der Liste der förderberechtigten Autos genommen, da es in der Basisversion gar nicht am Markt erhältlich war.
Seitdem habe man mit den Amerikanern in Kontakt gestanden, um eine einvernehmliche Lösung für Tesla-Kunden zu erzielen, erklärte die Behörde nun. Eine Frist bis Anfang Juli habe der Konzern verstreichen lassen. Daher müsse nun die "Rückabwicklung der Kaufprämie erfolgen".
Betroffene Käufer eines Tesla S vor dem 6. März würden in den kommenden Wochen vom Bafa angeschrieben. Kunden, die nach dem Stichtag das Auto kauften, könnten indes die Prämie beantragen. Sie müssen aber neben dem Kaufvertrag auch eine Bestätigung einreichen, welche Teile des Komfortprogramms gesperrt beziehungsweise aktiviert sind, wie das Bafa bereits im März mitgeteilt hatte.
Die Elektro-Prämie kann seit Anfang Juli 2016 beim Bafa beantragt werden. Für reine Elektrowagen mit Batterie gibt es 4000 Euro, für Hybridautos sind es 3000 Euro. Finanziert werden die Prämien je zur Hälfte vom Bund und vom jeweiligen Hersteller.
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