Die Bundesregierung plant die komplette Überwachung von Dieselfahrern. Ein dementsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits im Bundestag. Der Entwurf sieht vor, dass von allen Autos, die auf einer Straße mit Dieselfahrverbot unterwegs sind, von automatischen Kameras Fotos gemacht werden, die die Behörden anschließend speichern und auswerten. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte auf der Konferenz „Mobilität in Deutschland“ in Berlin: „Wir haben uns gegen eine Blaue Plakette entschieden. Aber wenn wir sauberen Diesel auf den Straßen haben wollen, müssen wir die Einhaltung der Vorschriften auch kontrollieren dürfen. Wenn bezahlt ist, werden die Daten sofort wieder gelöscht. Das ist datenschutzrechtlich völlig in Ordnung.“
Sollte der Bundestag die Pläne der Regierung absegnen, könnten viele Autofahrer die Überwachungsmaßnahmen kaum noch umgehen. In Zukunft werden voraussichtlich große Teile der Innenbereiche vieler Großstädte für Dieselfahrzeuge verboten sein. Einzelne überwachte Straßen innerhalb und außerhalb von Städten zu meiden, mag vielen Autofahrer noch möglich sein – das Fahren in Innenstädten ist für die Mehrheit derjenigen, die dort arbeiten oder leben, jedoch eine unabdingbare Notwendigkeit.
Die Verfassungsmäßigkeit einer flächendeckenden Überwachung, die nur dazu dient, Verkehrsordnungswidrigkeiten zu ahnden, wird von Juristen bezweifelt. Eine Reihe von Kommunen und Innenministerien der Länder haben sich bereits gegen die Überwachungspläne ausgesprochen. Der Verkehrsdezernent von Frankfurt (wo aufgrund eines Gerichtsurteils in Kürze Diesel-Fahrverbote erlassen werden sollen), Klaus Oesterling (SPD), sagte der FAZ: „Die geplante Regelung ist aus meiner Sicht datenschutzrechtlich bedenklich.“ Der baden-württembergische Innenminister, Thomas Strobl (CDU), sagte, es passe nicht zusammen, dass es der Polizei nicht erlaubt sei, bei schwersten Verbrechen Mautdaten zu nutzen, für die Durchsetzung von Fahrverboten die Behörden jedoch Kennzeichen-Daten nutzen dürften. Das bayerische Innenministerium sandte bereits am 30. Oktober ein Schreiben an das zuständige Referat im Bundesinnenministerium, in dem es heißt, es bestünden, „hinsichtlich der anlasslosen Datenverarbeitung datenschutzrechtliche Bedenken“.