Politik

Apple darf fünf iPhones nicht in Deutschland verkaufen

Apple darf nach einer Niederlage in einem Patentstreit fünf iPhone-Modelle bald nicht mehr in Deutschland verkaufen.
20.12.2018 20:19
Lesezeit: 2 min

Jörn Poltz und Stephen Nellis von Reuters berichten:

Apple darf nach einer Niederlage in einem Patentstreit fünf iPhone-Modelle bald nicht mehr in Deutschland verkaufen. Das Landgericht München urteilte am Donnerstag, die iPhone-Modelle 7, 7plus, 8, 8plus und X verletzten ein Patent des US-Chipherstellers Qualcomm und dürften deswegen nicht in der Bundesrepublik angeboten werden. Bedingung für einen sofortigen Verkaufsstopp sei aber, dass Qualcomm 1,3 Milliarden Euro als Pfand hinterlegt. Die Summe ist für den Fall gedacht, dass das Urteil von einem höheren Gericht wieder aufgehoben wird und Apple für den Verkaufsstopp entschädigt werden muss. Qualcomm kündigte an, den Betrag in wenigen Tagen an die Gerichtskasse zu überweisen. Damit ist der weltweit geführte Patentstreit beider Konzerne um eine Facette reicher.

Apple kündigte an, vor dem Oberlandesgericht in Berufung zu gehen. Vorsichtshalber nahm der US-Konzern aber im Endspurt des Weihnachtsgeschäfts bereits zwei iPhone-Modelle aus den Verkaufsregalen in Deutschland. Apple kündigte am Donnerstag an, die Smartphone-Modelle iPhone 7 und 8 würden in den 15 Apple-Stores in der Bundesrepublik nicht mehr angeboten. Die neuesten Modelle Xs, Xs Max und Xr würden jedoch unverändert in den deutschen Apple-Läden verkauft. Zudem seien sämtliche iPhone-Modelle bei Händlern und anderen Vertragpartnern an 4300 Standorten in Deutschland erhältlich.

Zuvor hatte das Landgericht München entschieden, dass ein bestimmtes elektrisches Bauteil in den Smartphones ein Patent von Qualcomm verletze. Nach Einschätzung des Analysehauses Bernstein ist der Rückschlag für Apple begrenzt, da Deutschland ein vergleichsweise kleiner Markt für den Konzern sei und nur ein älterer Teil der Modellpalette betroffen sei. Die neueren Modelle XS, XS Max und XR sind von dem Urteil ebenowenig betroffen wie die älteren Modelle der Reihen 6s, 6 und SE.

Formal entschied die Kammer von Richter Matthias Zigann mit ihrem Urteil über zwei Patentklagen und nannte in beiden Fällen als Bedingung für ein Verkaufsverbot, dass Qualcomm jeweils 668 Millionen Euro hinterlegt. Solche Sicherheitsleistungen sind für den Fall vorgesehen, dass ein Beteiligter nach einem Etappensieg den Prozess in einer höheren Instanz doch noch verliert und dann seinerseits Schadenersatz zahlen muss. Denn das Urteil ist nicht rechtskräftig, sondern kann von beiden Parteien beim Oberlandesgericht angefochten werden. Oft werden Prozesse zwischen Unternehmen auch dadurch bendet, dass sich beide Seiten nach einiger Zeit auf einen finanziellen Vergleich einigen.

In ihrem Urteil entschied die Kammer auch, dass Apple für die festgestellte Patentverletzung Schadenersatz an Qualcomm zahlen müsse. Wie viel, müsse aber in einem separaten Prozess geklärt werden. Diese Entscheidung kann ebenfalls vor dem Oberlandesgericht angefochten werden. Offen ist in dem Münchner Gerichtsverfahren auch noch eine Reihe weiterer Patentklagen von Qualcomm gegen Apple. Dazu werde sich das Gericht Ende Januar äußern, kündigte der Richter an. In dem nun entschiedenen Verfahren ging es um einen kleinen Chip zur Stromversorgung für elektrische Verstärker.

Beide Konzerne überziehen sich seit Jahren weltweit in mehreren Ländern mit Klagen. Während Qualcomm dem iPhone-Hersteller die Verletzung von Patenten vorwirft, beschuldigt Apple den Chiphersteller, seine Marktmacht zu missbrauchen.(Aktenzeichen: 7 O 10495/17 und 7 O 10496/17)

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