Nach dem Urteil des Landgerichts München gegen Apple im Patentstreit mit Qualcomm hat der iPhone-Hersteller Berufung angekündigt. Während dieser Zeit würden die Smartphone-Modelle iPhone 7 und 8 nicht in den 15 Apple-Stores in Deutschland verfügbar sein, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Die Modelle Xs, Xs Max und Xr würden jedoch weiterhin dort zu kaufen sein.
Der Chipkonzern Qualcomm hatte zuvor in seinem Patentstreit mit Apple ein Verkaufsverbot in Deutschland erstritten. Das Landgericht München stellte am Donnerstag die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple fest. Qualcomm kann das Urteil gegen eine Sicherheitsleistung von jeweils 668,4 Millionen Euro für zwei Verfahren, in denen es um das Patent ging, vorläufig vollstrecken. Es geht um die Modellreihen vom iPhone 7 bis zum iPhone X aus dem vergangenen Jahr. Zudem soll Apple Schadenersatz an Qualcomm zahlen.
Der Aktienkurs von Apple steht seit Wochen unter starkem Druck, weil die Nachfrage nach den teuren iPhones weltweit nachlässt. Seit Oktober ist der Preis von etwa 200 Dollar auf aktuell 140 Dollar gesunken.
Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält. Aus Sicht von Qualcomm ist es nicht möglich, dieses Patent durch eine Software-Änderung zu umgehen. Der Hersteller des entsprechenden Bauteils in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, verweist im Gegenzug darauf, dass man für das sogenannte envelope tracking eine eigene Lösung verwende, die Qualcomms Patent nicht verletze. «Die Kammer hat nicht aufgeklärt, wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist», schränkte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann ein.
Ein Gericht in China hatte vor einigen Tagen den Import verschiedener iPhone-Modelle ebenfalls vor dem Hintergrund des Patentstreits mit Qualcomm verboten.