Anfang Januar ist eine grundlegende Neuordnung des österreichischen Einlagensicherungs-Systems in Kraft getreten. Die bisher bestehenden fünf sektoralen Einlagensicherungs-Einrichtungen sind auf zwei Einrichtungen reduziert worden: Die bei der Wirtschaftskammer Österreich angesiedelte „AUSTRIA Ges.m.b.H.“ sowie die „Sparkassen Haftungs GmbH“.
Die „Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde“ (FMA) ist – gemäß des „Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes“ (ESAEG) – die zuständige Behörde für die Aufsicht über die Einlagesicherungs-Einrichtungen in Österreich. Sie hat im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit mit den fünf bisherigen sowie den beiden zukünftigen Trägern der Einlagensicherung die Umstellung auf das neue System vorbereitet. Dabei hat die FMA auch regelmäßige Vor-Ort-Prüfungen bei den beiden neuen Einlagensicherungs-Einrichtungen durchgeführt. Diese mussten nachweisen, dass sie ihrer Funktion gerecht werden können. Unter anderem mussten sie ein adäquates Frühwarnsystem für potenzielle Krisenfälle schaffen. Die beiden FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller erklärten unisono: „Die Einlagensicherung ist ein Stabilitätsanker für den gesamten Finanzmarkt. Banken und Kunden müssen sich auf ihre Funktionsfähigkeit verlassen können. Damit das neue System diese Rolle übernehmen kann, haben wir ihm im Jahr 2018 ein intensives Fitnessprogramm verordnet. Dieses Programm wird auch im neuen Jahr weiterlaufen. Wir werden vor allem überprüfen, ob die neuen Einlagensicherungs-Einrichtungen in der Lage sind, im Sicherungsfall Einleger rasch und ohne Komplikationen entschädigen zu können."
Durch die Einlagensicherung sind Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Einleger und pro Bank gesetzlich garantiert. Derzeit verfügt das Einlagensicherungs-System in Österreich über Finanzmittel in Höhe von rund 670 Millionen Euro. Im Juni 2024 soll der Vollausbau erreicht sein, das heißt, 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der österreichischen Banken sollen vorhanden sein. Nach derzeitigem Stand wären das rund 1,7 Milliarden Euro.
Die Neuordnung in Österreich ist ein Ausfluss aus der Europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme aus dem Jahr 2014. Mit dieser Richtlinie wurden in der Europäischen Union (EU) die Rahmenbedingungen für nationale Einlagensicherungssysteme harmonisiert. Im Euroraum ist diese Harmonisierung als Zwischenschritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen, integrierten Einlagensicherungssystem zu sehen. Dieses System soll im Rahmen der Europäischen Bankenunion die bereits existierende erste und zweite Säule – den um die Europäische Zentralbank (EZB) aufgebauten einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken und den in Brüssel angesiedelten einheitlichen Abwicklungsmechanismus – als dritte Säule vervollständigen.