Wirtschaft

Grünes Image unter Druck: EU plant strengere Regeln für Umweltwerbung

Begriffe wie „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ begegnen Verbraucherinnen und Verbrauchern inzwischen fast überall – von Reinigungsmitteln bis Flugreisen. Doch viele dieser Umweltaussagen sind nicht ausreichend belegt. Um Greenwashing einzudämmen, will die EU künftig strengere Anforderungen an Umweltversprechen in der Werbung stellen. Anbieter müssen dann klar belegen, was hinter ihren Aussagen steckt.
09.07.2025 07:12
Lesezeit: 2 min
Grünes Image unter Druck: EU plant strengere Regeln für Umweltwerbung
„Klimaneutral“, „recycelbar“, „natürlich“ – viele Produkte werben mit grünen Versprechen (Foto: dpa).

Für Werbung mit Umweltaussagen wie „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ sollen in Zukunft strengere Vorgaben für Produkte und Dienstleistungen gelten. Ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung von EU-Recht hat das Bundesjustizministerium in Berlin veröffentlicht. Der Bundestag müsste den Neuerungen zustimmen.

Zukunftsaussagen künftig mit Umsetzungsplan

Oft sei unklar, was sich hinter Umweltaussagen verberge, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Das wollen wir ändern: Werbung mit Umweltaussagen soll künftig voraussetzen, dass man die Aussage auch belegen kann.“ So sollen allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ nicht auf das gesamte Produkt bezogen werden dürfen, wenn sie nur auf einen Teilaspekt des beworbenen Produkts zutrifft. Werbeaussagen wie „bis 2030 sind alle unsere Verpackungen vollständig recyclingfähig“, muss ein realistischer, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan beigefügt sein.

Es soll unzulässig werden, ein Produkt oder eine Dienstleistung wie zum Beispiel einen Streaming-Service als „klimaneutral“ zu bewerben, wenn die Klimaneutralität durch den Kauf von CO2-Zertifikaten erreicht wird.

Klimaneutral bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als an anderer Stelle auch wieder gebunden werden, zum Beispiel durch Aufforstungsprojekte. Ökologische oder soziale Nachhaltigkeitssiegel sollen künftig nicht mehr einfach vom Anbieter selbst vergeben werden können, sondern müssen staatlich festgesetzt sein oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das durch Dritte überprüft wird.

Werbung für bestimmte Produkte soll verboten werden

Produkte, die bewusst so hergestellt werden, dass sie nur begrenzt haltbar sind, dürfen von Unternehmen nicht mehr beworben werden, wenn ein Unternehmer dies weiß. Das würde zum Beispiel für Verkäuferinnen und Verkäufer von Elektrogeräten gelten, die wissen, dass ein Hersteller absichtlich Teile von schlechter Qualität eingebaut hat, damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Geräte häufiger ersetzen müssen.

Zudem soll es neue Regeln gegen die manipulative Gestaltung von Online-Seiten oder Apps geben. Konkret geht es um die Beeinflussung beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen. So darf bei mehreren Auswahlmöglichkeiten nicht mehr eine grafisch hervorgehoben werden. Es soll auch verboten werden, Verbraucher wiederholt zu einer Auswahl aufzufordern, obwohl sie diese Auswahl bereits getroffen haben. Zudem muss das Verfahren zur Anmeldung und zur Beendigung eines Dienstes vergleichbar gestaltet sein. Einen Dienst zu kündigen darf also nicht schwerer sein, als sich anzumelden.

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