Gemischtes

Kasko-Versicherung kann Kunden wegen Winterreifen Leistungen kürzen

Lesezeit: 2 min
01.02.2019 17:39
In Deutschland gibt es keinen genauen Zeitraum für eine Winterreifenpflicht. Allerdings gilt eine situative Pflicht für alle inländischen und ausländischen Fahrzeuge bei Glatteis und Schnee.

Mehr zum Thema:  
Auto >
Benachrichtigung über neue Artikel:  
Auto  

Nach Angaben des ADAC gibt es in Deutschland keine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum. Allerdings besteht eine situative Winterreifenpflicht. Gemäß der Richtlinie 92/23/EWG müssen Winterreifen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO). Dies gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung.

Wer der situativen Winterreifenpflicht nicht nachkommt und bei einer entsprechenden Witterung keine Winterreifen benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. “Drastischer sind die Folgen jedoch, wenn auch noch ein Unfall passiert. Dann kann die falsche Bereifung auch zu Einschränkungen beim Versicherungsschutz führen”, so der  Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss nach Angaben von Bernhardt “auch bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht für die Schäden beim Unfallgegner aufkommen. War der Geschädigte allerdings ebenfalls mit der falschen Bereifung unterwegs, kann der Versicherer versuchen, ihm eine Mitschuld zu geben und die Leistung zu kürzen”.

Die Kasko-Versicherung kann dem Versicherungsnehmer eine “große Fahrlässigkeit” vorwerfen, um anschließend die Leistung zu kürzen. “Beim Abschluss einer Kaskoversicherung sollte möglichst schon darauf geachtet werden, dass solche Kürzungen wegen grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind”, empfiehlt Bernhardt.

Die situative Winterreifenpflicht gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, einspurige Kraftfahrzeuge, Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV, Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 StVO genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen und Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.

Allerdings müssen diese Fahrzeuge zu anderen Fahrzeugen einen Abstand von “von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit”, so die ADAC. Zudem dürfen die Fahrzeuge nicht schneller als 50 km/h fahren.

ADAC gegen Winterreifenpflicht bei Lkw

Nach Angaben von Reuters lehnt die ADAC eine Ausweitung der Winterreifenpflicht für Lastwagen ab.

Die bisherige Regelung, wonach Lastwagenfahrer nur auf der Antriebsachse Winterreifen montieren müssen, sei die bestmögliche Lösung, sagte ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. Wenn sich Lkw bei winterlichen Straßenverhältnissen an einer Steigung querstellten und damit den Verkehr blockierten, liege das daran, dass die angetriebenen Räder durchdrehten. Durch Winterreifen erhöhe sich die Traktion auf der entscheidenden angetriebenen Achse. Drehten die Räder trotzdem durch, verbessere sich die Lage auch nicht durch Winterreifen auf den übrigen Achsen. Im Gegenteil: Durch den höheren Rollwiderstand auf diesen Rädern würde der Lkw dann noch stärker abdriften.

Die Bereifung eines Lkw sei mit der eines Personenwagens im Winter nicht zu vergleichen, sagte der ADAC-Sprecher. Ein Lastwagen halte wegen seiner langen Radstände und des weit höheren Gewichts deutlich besser die Spur als ein Pkw. “Auf normaler schneebedeckter Straße ist ein Lkw sicherer unterwegs als ein Pkw”, betonte Maurer. Bei Personenwagen gilt die Winterreifenpflicht für alle Achsen.


Mehr zum Thema:  
Auto >

DWN
Politik
Politik Reservisten-Präsident und Militärexperte Patrick Sensburg: „Die Ukraine braucht Langstreckenwaffen“
23.06.2024

Seit Ende Mai ist es der Ukraine erlaubt, mit westlichen Waffen Ziele in Russland zu beschießen. Im DWN-Interview erklärt Patrick...

DWN
Finanzen
Finanzen Sterben der Bankfilialen: Ein stiller Vorbote für das Ende des Bargelds?
23.06.2024

In Deutschland schrumpft das Netz der Bankfilialen dramatisch. Diese Entwicklung wirft nicht nur Fragen zur Zukunft des Bargelds auf,...

DWN
Immobilien
Immobilien Berlin wächst: Neue Hochhäuser am Gleisdreieck erweitern City am Potsdamer Platz
23.06.2024

Über Jahrzehnte lag das Gleisdreieck im städtischen Niemandsland von West-Berlin. Mit dem Fall der Mauer und der Bebauung des...

DWN
Technologie
Technologie Der Europäische Erdgasmarkt bleibt volatil – auch wegen neuer Abhängigkeiten
23.06.2024

Europa hat sich von Russlands Energiemonopol gelöst und Versorgungsalternativen gefunden. Auch deshalb bleibt die heimische Gasversorgung...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Energiewende: Deutsche Wirtschaft durch Regularien und Bürokratie ausgebremst
23.06.2024

Bürokratie und ständig wechselnde Regularien erschweren deutschen Unternehmern die Energiewende im eigenen Betrieb – insbesondere die...

DWN
Politik
Politik Israel und Hisbollah: Ein größerer Krieg und seine möglichen Konsequenzen
23.06.2024

Der letzte große Konflikt zwischen Israel und der Hisbollah liegt mittlerweile 18 Jahre zurück. Doch die aktuellen Grenzscharmützel, die...

DWN
Politik
Politik Appell an Scholz: Gewerkschaften und Sozialverbände fordern Milliardeninvestitionen
23.06.2024

Wohlfahrts- und Sozialverbände, die Gewerkschaft Verdi und das Kampagnennetzwerk Campact fordern den Bund zu Milliardeninvestitionen in...

DWN
Technologie
Technologie Fünf Jahre E-Scooter in Deutschland - Eine Bilanz
23.06.2024

E-Scooter sind für kurze Strecken gedacht. Doch häufig werden die elektrischen Tretroller auch auf Geh- und Radwegen abgestellt - oder in...