Gemischtes
Restwerte der Autos sinken

Studie: VW spart hunderte Millionen durch Sammelklagen

Einer Studie zufolge soll Volkswagen aufgrund der sich in die Länge ziehenden Musterfeststellungsklage hunderte Millionen Euro an Strafen sparen.
24.08.2019 08:10
Lesezeit: 2 min
Studie: VW spart hunderte Millionen durch Sammelklagen
VW-Vorstand Jürgen Stackmann bei der Vorstellung des ID 3. (Foto: AFP) Foto: AFP

Seit November 2018 haben sich mindestens 427.000 Menschen in die Musterfeststellungsklage gegen VW eingeschrieben. Ein abschließendes Urteil in dem Prozess wird jedoch frühestens im Jahr 2023 erwartet. Dadurch spart der Wolfsburger Konzern jährlich mehr als 100 Millionen Euro, die eigentlich den geschädigten Verbrauchern zustünden. Die betroffenen Fahrzeuge verlieren nämlich durch die weitere Nutzung kontinuierlich an Wert. Das ist das Ergebnis einer Analyse des Verbraucherportals rightnow.eu. Das Unternehmen hat die Daten aus fast 1.000 Gerichtsprozessen im Abgasskandal ausgewertet.

Demnach spart VW bis zur Urteilsverkündung sogar mehr als eine halbe Milliarde Euro. Die individuelle Entschädigungssumme jedes Klägers setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrene Strecke zusammen. Für Letztere ziehen die zuständigen Gerichte eine ungefähre maximale Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges heran und berechnen darauf basierend den Wertverlust aufgrund der bislang zurückgelegten Strecke. Im Schnitt gehen die Gerichte in ihren bisherigen Einschätzungen von einer maximalen Laufleistung in Höhe von 272.367 Kilometern pro Fahrzeug aus.

Jährlich verlieren die betroffenen Fahrzeuge mehr als 5 Prozent ihres Wertes

Laut Kraftfahrtbundesamt legt ein durchschnittlicher PKW in Deutschland jährlich 13.922 Kilometer zurück. Demnach verlieren die betroffenen Fahrzeuge pro Jahr rund 5,11 Prozent ihres Wertes. Bezogen auf den Kaufpreis in Höhe von 24.621 Euro, den die von rightnow.eu vertretenen VW-Halter durchschnittlich für ihren PKW zahlten, bedeutet das eine jährliche Wertminderung von mehr als 1.250 Euro pro Fahrzeug. Insgesamt verlieren die Fahrzeuge der 427.000 in der Musterfeststellungsklage eingeschriebenen VW-Halter demnach rund 537,4 Millionen Euro an Wert – jedes Jahr.

Ausgeglichen wird diese Summe zumindest in Teilen durch den Deliktzins in Höhe von 4 Prozent pro Jahr, den Volkswagen seinen geschädigten Kunden wahrscheinlich auszahlen muss. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen. Insgesamt müsste Volkswagen seinen geschädigten Kunden bis 2023 demnach Deliktzinsen in Höhe von rund 420,5 Millionen Euro pro Jahr zahlen. Das sind dennoch mehr als 116,9 Millionen Euro weniger als die betroffenen Fahrzeuge jährlich an Wert verlieren.

Alexander Voigt, Rechtsanwalt von rightnow.eu, kommentiert die Analyse:

“Das Musterfestellungsverfahren ist ein ähnlich schwerer Betrug an den deutschen Verbrauchern wie der Manipulationsskandal selbst. Volkswagen wird das Verfahren bis vor den EuGH ziehen. Der Konzern selbst rechnet nicht mit einem Urteil vor 2023. Durch den Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge, der währenddessen entsteht, spart VW demnach mindestens 584 Millionen Euro und dieser Betrag könnte sogar noch höher ausfallen: Sollten die Kläger letztlich Recht bekommen, müssten sie anschließend nämlich erneut gegen VW vor Gericht ziehen, um ihre individuelle Entschädigung zu erhalten. Da bislang rund 427.000 VW-Kunden Teil dieses Verfahrens sind, würde die daraus resultierende Klagewelle die deutschen Gerichte komplett überfordern und den Prozess weitere Jahre in die Länge ziehen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen EZB-Zinsentscheid: Zinsen bleiben bei 2 Prozent bei sinkender Inflation im Euroraum
05.02.2026

Die EZB bleibt ruhig - doch neue Herausforderungen warten - beispielsweise der Dollarkurs. Während Energie billiger wird, ziehen andere...

DWN
Finanzen
Finanzen Silbermarkt: Zwischen Boom, Knappheit und hoher Volatilität
05.02.2026

Der Silberpreis stürmte monatelang nach oben – dann folgte ein abrupter Absturz. Hinter der Achterbahnfahrt stehen knappe Reserven,...

DWN
Immobilien
Immobilien Absage bei der Wohnungssuche: Wann ist eine Wohnungsabsage rechtswidrig?
05.02.2026

Die Wohnungssuche kann frustrierend sein, selbst wenn Einkommen und Bonität stimmen. Manchmal steckt hinter Absagen mehr als nur Zufall....

DWN
Finanzen
Finanzen Siemens Healthineers-Aktie: Stark belastet durch Euro und US-Zölle
05.02.2026

Die Siemens Healthineers-Aktie startet schwächer ins neue Geschäftsjahr. Euro und US-Zölle belasten Umsatz und Ergebnis spürbar.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bahnrechte im Winter: Entschädigung bei Schnee und Eis – welche Fahrgastrechte gelten?
05.02.2026

Schnee, Eis und Verspätungen bringen den Bahnverkehr regelmäßig durcheinander. Doch nicht jedes Winterwetter gilt als...

DWN
Finanzen
Finanzen Renaissance Europas: Warum der Kontinent den US-Aktien-Markt übertrifft
05.02.2026

Seit Trumps Wahlsieg 2024 schwächelt der US-Dollar massiv gegenüber dem Euro. Europäische Aktien laufen hingegen zu Höchstformen auf,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Kartellamt schränkt Amazons Preisvorgaben ein: Geldzahlung
05.02.2026

Die Marktmacht von Amazon ist enorm: Rund 60 Prozent des Online-Handels in Deutschland entfallen auf den US-Konzern. Nun geht das...

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie unter Druck: Analysten senken Kursziele deutlich
05.02.2026

Die Rheinmetall-Aktie hat am Donnerstag stark nachgegeben. Analysten senken ihre Prognosen, charttechnische Signale verschärfen den...