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UN-Bericht: Saudi-Arabien foltert und exekutiert Kinder

Lesezeit: 1 min
10.10.2016 00:40
Die UN legt einen erschreckenden Bericht zur Lage der Menschenrechte in Saudi-Arabien vor. Minderjährige ab 15 Jahren werden nach Erwachsenenstrafrecht behandelt - Folter und Todesstrafe inklusive.
UN-Bericht: Saudi-Arabien foltert und exekutiert Kinder

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Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder hat Ende vergangener Woche sechs Länderberichte veröffentlicht. Darin ging die UN der Frage nach, inwiefern die Kinderrechte in den einzelnen Staaten geschützt werden. Neben Neuseeland und Südafrika wurde auch ein Bericht zu Saudi-Arabien veröffentlicht. Darin fordern die UN-Menschenrechtsexperten die sofortige Abschaffung der Todesstrafe sowie körperlicher Züchtigungen für Minderjährige in Saudi-Arabien:

„Der Ausschuss ist zutiefst darüber besorgt, dass der Vertragsstaat versucht, Kinder über 15 Jahren als Erwachsene zu behandeln und diese weiterhin zum Tode verurteilt und exekutiert, für Dinge, die sie getan haben, als sie jünger als 18 Jahre alt waren. (…) Der Ausschuss ist besonders darüber besorgt, dass unter den 47 Menschen, die am 2. Januar 2016 hingerichtet wurden, mindestens vier (…) (Menschen) unter 18 Jahre alt waren.“

Die Experten forderten Riad auf, die Hinrichtung von derzeit im Todestrakt sitzenden Betroffenen, die die ihnen vorgeworfenen Taten als Minderjährige begangen haben sollen, sofort auszusetzen. Außerdem sollen die Kinder, denen kein fairer Prozess gemacht wurde, sofort freigelassen werden. Gesetze, die die Steinigung, Prügel oder Amputationen bei Kindern zulassen, sollten abgeschafft werden.

In ihrem Bericht weisen die Menschenrechtsexperten der UN darauf hin, dass die Jurisdiktion in Saudi Arabien „eine unabhängige Autorität ist und dass die „Entscheidungen keiner Autorität unterliegen außer der der islamischen Scharia.“ Dem UN-Bericht zufolge hängt die Frage, ob jemand nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden darf, in Saudi-Arabien nicht davon ab, ob das 18. Lebensjahr erreicht wurde. Vielmehr basiere es „auf bestimmten physiologischen Merkmalen, an denen erkannt wird, ob eine Person seine religiösen Verpflichtungen erfülle, Finanzanlagen veräußere oder für kriminelle Handlungen verantwortlich gemacht werden könne.“

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